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Köln | Promotionsrecht für Promotionskolleg hört sich wie eine Selbstverständlichkeit an. Es ist aber eine Revolution, die das Ministerium für Kultur und Wissenschaft da mitteilt und die bei einem Festakt am 17. November mit NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes besiegelt wird.

Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Promotionskolleg NRW) das eigenständige Promotionsrecht. Damit kann das Promotionskolleg NRW als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen (HAW) künftig eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade verleihen.

Ein Privileg, dass seit Jahrhunderten bei den Universitäten lag. Mit teilweise – vosichtig formuliert – unglaublichen Stilblüten. Um die Revolution einmal zu verdeutlichen. Wer etwa an einer Fachhochschule eine Diplom ablegte konnte nicht promovieren. Es musste ein weiterer Studiengang folgen. Teilweise ist die Promotion aber Vorraussetzung für die Lehre und eine Professur. Das bedeutet in Lehre und Forschung an den Hochschulen der angewandten Wissenschaften konnte der eigene Nachwuchs, auch nach Jahren von Erfolgen oder Erfahrungen in der freien Wirtschaft, keine angewandten Wissenschaften mit einer Professur lehren. Also die, die sich in der Fachpraxis, natürlich auch in Führungspositionen bewährten, konnten dieses Wissen nur als Lehrbeauftragte weitergeben. Während die, die eine Unikarriere gemacht haben und nicht selten weiter von der angewandten Wissenschaft entfernt waren oder sind, dann an den Fachhochschulen die Professuren übernahmen.

Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen (HAW) sollen nach dem Willen des Ministeriums durch diese neue Möglichkeit einen Schub erhalten und attraktiver werden.

Die Verleihung des Promotionsrechts erfolgt unbefristet, nach acht bis zehn Jahren ist eine wissenschaftliche Begutachtung vorgesehen. Grundlage für die Entscheidung des Ministeriums zur Verleihung des Promotionsrechts ist die positive Beurteilung des Vorhabens durch den Wissenschaftsrat: In seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2022 hat der Wissenschaftsrat festgestellt, dass die Strukturen des Promotionskollegs NRW Promotionen auf universitärem Niveau ermöglichen können. Aus Sicht der Landesregierung ist eine wissenschaftliche Gleichwertigkeit zu den Promotionen an Universitäten gewährleistet.

red01