Neues Erlaubnisverfahren zum Neubau nötig
Die Bezirksregierung hat die Stadt Köln im Vorfeld der anberaumten Sondersitzung des Rates am 13. April 2010 darauf aufmerksam gemacht, dass der Rat in dieser Sondersitzung auch über das vorgeschriebene denkmalrechtliche Verfahren zu unterrichten sei. Nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) sei die Änderung oder Beseitigung eines Denkmals erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis könne nur dann erteilt werden, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Entscheidungen seien nach dem DSchG NRW im Benehmen mit dem Landschaftsverband zu treffen und erforderten eine ergebnisoffene Bewertung und Abwägung aller denkmalrechtlichen Belange. „Der dem Beschluss des Rates vom 17.12.2009 zugrunde liegende Neubauentwurf ist gegenüber dem Wettbewerbsentwurf erheblich modifiziert und reduziert worden. Das im bisherigen Verfahren dargestellte besondere öffentliche Interesse aufgrund der Konzentration der Außenstellen an einem Standort und die damit verbundenen Synergieeffekte sind entfallen. Deshalb erfordert der jetzt favorisierte Entwurf ein neues formelles Erlaubnisverfahren mit erneuter Bewertung und Abwägung der denkmalrechtlichen Belange und erneuter Beteiligung des Landschaftsverbandes“, erklärte dazu Regierungspräsident Hans Peter Lindlar
 
Eine gesetzeskonforme Abwägung erfordere etwa eine eingehende Untersuchung des Bestandes hinsichtlich der Möglichkeiten, das Denkmal durch eine nutzungsgerechte Sanierung und Erweiterung zu erhalten sowie eine darauf aufbauende vergleichende Gegenüberstellung der Varianten Neubau und Sanierung. Dieses Verfahren obliegt der Stadt Köln als Unterer Denkmalbehörde. „Ich habe heute die Stadt aufgefordert, das Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz einzuleiten und den Rat der Stadt Köln vor der Sondersitzung darüber zu unterrichten. Der Rat hat einen Anspruch auf eine gründliche Vorbereitung, denn nur dann kann er auch sachgerechte Beschlüsse fassen“, so Lindlar.

Sondersitzung: Tribünenplätze bereits vergeben
Die Stadt Köln hat heute darauf hingewiesen, dass alle Plätze auf der Zuschauertribüne bereits vergeben sind. Die Diskussion wird per Tonleitung in zwei weitere Sitzungssäle des Rathauses (Spanischer Bau) übertragen. Rund 130 Eintrittskarten zu diesen Sälen sind noch beim Sitzungsdienst erhältlich. Die Karten können telefonisch unter (0221) 221-22068 oder per E-Mail an Sitzungsdienst@Stadt-Koeln.de angefordert werden. Der Zutritt zum Rathaus, Spanischer Bau, ist durch den Eingang in der Straße Unter Goldschmied möglich. Die Vorlage der Verwaltung zur Ratssitzung am 17. Dezember 2009 und die aktuellen Vorlagen zur Sondersitzung sind auf der städtischen Internetseite unter dem Button „Oper und Schauspielhaus“ abrufbar.

Aktualisiert um 15:30 Uhr
Stadt: Erlaubnisverfahren ist in jedem Fall erforderlich
Zu dem Schreiben der Bezirksregierung Köln erklärte die Stadt heute: Der Regierungspräsident stellt in seinem Schreiben vom heutigen Tage fest, dass nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW die Änderung oder Beseitigung eines Denkmals erlaubnispflichtig ist. Dementsprechend wird die Stadt Köln dieses Verfahren einleiten, sobald der Rat eine Entscheidung des Rates über das weitere Vorgehen getroffen hat. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei jedem Eingriff in das Denkmal ein solches Verfahren erforderlich ist, das heißt nicht nur bei einem Abriss mit anschließendem Neubau, sondern auch bei einer Bestandssanierung. Wenn der Regierungspräsident in seinem Schreiben darauf hinweist, dass der derzeitige Entwurf aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.12.2009 ein neues formelles Erlaubnisverfahren erfordere, so stellt die Stadt Köln klar, dass zwar Prüfungen auf Denkmalschutzrelevanz vorgenommen wurden, aber bisher noch kein Erlaubnisverfahren eingeleitet werden konnte, weil die Voraussetzungen (vorliegender Baubeschluss) bisher nicht gegeben waren.

Über die verschiedenen Vorschläge zur Sanierung oder dem Neubau können sich Bürger am kommenden Sonntag in einer Info-Veranstaltung informieren >>>


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