Köln | Der Schnee war für den 23. Januar angesagt. Die Stadt wies über die Presse Hausbesitzer auf Räumpflicht, Salzverbot und Fristen hin. Angekommen scheint das nicht: An Geschäftsstraßen hatte – gefühlt und über den Daumen gepeilt – wohl jeder 10. Bürger Salz gestreut. Auch Privatleute nahmen es nicht so genau mit den Räum- und Streuvorschriften, die aus Gründen des Gewässer- und Umweltschutzes erlassen wurden. Wer aber kontrolliert die Einhaltung der Kölner Straßenreinigungssatzung?

Da verlässt sich das zuständige Ordnungsamt offenbar vor allem auf Meldungen aus der Bevölkerung. Auf Nachfrage teilt die Stadt mit, dass am 23. und 24. Januar sieben Beschwerden dazu beim Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes eingegangen sind. Eine stellte sich als unbegründet heraus, in einem weiteren Fall wurde Salz gestreut, ohne dass der Verantwortliche bekannt war. Offiziell sind eigentlich die Hausbesitzer verantwortlich, die diese Aufgabe zum Beispiel an Mieter delegieren können.

Die Schwierigkeit hier: Ein Salzstreuer muss in flagranti ertappt werden oder durch Zeugen benannt werden können. „Es gibt keine verhaltensunabhängige Haftung von Grundstückseigentümern bzw. Mietern,“ so die Stadt. In den restlichen vier Fällen hat der Ordnungsdienst keinen Verantwortlichen angetroffen, aber Verstöße festgestellt und dokumentiert. Dazu werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Verstöße gegen die Winterdienstpflicht können bis zu 500 Euro kosten.

Neben Schnee gibt es noch viele andere akute Probleme

Zwar achten, so die Stadt, auch „die Ordnungsdienstmitarbeiter und -mitarbeiterinnen natürlich auf die Einhaltung der Winterdienstpflicht. Tätig werden die Außendienstkräfte dann jeweils aber auch nach sonstiger Auftragslage, da sie ja viele akute Themen im Blick haben müssen. Zum Beispiel kann es gleichzeitig Beschwerden wegen Müll, Lärm usw. geben, die abgearbeitet werden müssen.“ Da scheint zumindest derzeit wenig Zeit oder auch zu wenig Personal, die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung zu kontrollieren. Das gilt wohl auch für das Vorjahr, für das – bei gleichen Verhältnissen – keine Winterdienst-Ordnungswidrigkeiten vermeldet sind.

REWE weiß: Streusalz ist nur für den privaten Grund erlaubt

Bemerkenswert das Warenangebot des Lebensmittelkonzerns REWE. Noch zwei Tage später wurden in einer Sonderaktion Säcke mit Streusalz angeboten. Auf Nachfrage bei REWE-West, die die Filialen beliefert, zeigte man sich zunächst erstaunt, dass der Einsatz von Streusalz in Köln aus Umweltschutzgründen verboten ist. Dann gab man sich wissend und belehrend: Schließlich gelte das Verbot ja nur für den öffentlichen Raum. Die Schlussfolgerung: „Im Umkehrschluss ist es Anwohnern erlaubt, Streusalz auf privatem Grund zu verwenden, also etwa auf Zuwegen zum Hauseingang oder Treppen zum Keller etc. Für diese Anwendungszwecke ist der Verkauf des in Kölner REWE-Märkten erhältlichen Streusalzes gedacht.“ Auf die Frage, ob als Streumittel auch Sand oder Basaltlava im Angebot seien, gab es keine Antwort. Da wird der Bürger und die Bürgerin wohl gerne zum Salz greifen. Auch dann, wenn – wie in einer Baumarktkette – erlaubter Basaltsplitt oder Sand ein Viertel teurer sind als Streusalz.

Trauriges Fazit: DieStraßenreinigungssatzung scheint im Kampf für Umweltschutz wohl eher ein Papiertiger zu sein. Man darf gespannt sein, welche Beachtung der aktuelle Schneefall findet.

Autor: ehu
Foto: Links wurde ordnungs- und fristgerecht Schnee vom Gehweg geräumt. Rechts geschah nichts – gestört hat’s offensichtlich nicht.