Auskunft zum Anmeldeverfahren
Im Oktober müssen Eltern ihre Kinder, sofern sie zwischen dem 1. August 2002 und dem 31. August 2003 geboren sind, in einer Grundschule anmelden. Die Kinder werden zum 1. August 2009 schulpflichtig.

Eltern können frei wählen, in welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden, ein Anspruch besteht nach den rechtlichen Vorschriften allerdings nur auf einen Platz an einer der nächstgelegenen Vorschriften. Welche dies sind, teilt das Schulverwaltungsamt den Eltern in einem Schreiben über das Anmeldeverfahren mit. Informationen hierzu gibt es montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr auch unter Tel. (0221) 221-39227.

Die Anmeldetermine
Die Anmeldepflicht gilt auch für Kinder, die körperlich oder geistig behindert sind. Behinderte Kinder, die bereits sonderpädagogisch gefördert worden sind, können statt in der angegebenen Grundschule unmittelbar an der zuständigen Schule angemeldet werden.

Anmeldetermine für Schulneulinge – Schulpflichtige und Antragskinder – sind am Dienstag, 14. Oktober, von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr und am Mittwoch, 15. Oktober, von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr.

Erforderliche Unterlagen
Eltern werden gebeten, ihr Kind zur Anmeldung mitzubringen, darüber hinaus die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, die Elternbenachrichtigung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten. Eltern, die erst jetzt nach Köln ziehen, können nicht mehr benachrichtigt werden. Sie können ihre Kinder an einer der nächstgelegenen Grundschulen anmelden.

[nh; Quelle: Stadt Köln]
[Foto delater/www.pixelio.de]