Köln | Die Landesregierung NRW stellt den Hochschulen 20 Millionen Euro Corona-Soforthilfe für den Ausbau der Digitalisierung zur Verfügung.

Aufgrund des Coronavirus und der damit einhergehenden Verordnungen des Landes und des Bundes, können die Hochschulen in NRW nicht wie sonst in das Semester starten. Die erste Woche werden die Hochschulen reinen Online Unterricht vorhalten müssen. Dies wurde bereits am 7.April vom Ministerium für Kultur beschlossen.

Um den Studierenden ein breites digitales Lehrangebot bieten zu können, unterstützt die Landesregierung die NRW-Hochschulen nun mit 20 Millionen Euro Corona-Soforthilfe. Das Geld soll in Aufzeichnungs-und Streaming Hardware, Sofortlizenzen oder in Infrastrukturen für digitale Prüfungen genutzt werden.

„Die weitgehende Umstellung auf ein Online-Studium stellt die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Die Hochschulen müssen in kurzer Zeit ein enorm großes Digitalisierungsprojekt stemmen. Wir werden die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um sie dabei zu unterstützen. Mit der Corona-Soforthilfe für die Digitalisierung in Lehre und Studium können die Hochschulen schnell die notwendige Technik erwerben, um so die Voraussetzungen für ein erfolgreiches digitales Studium zu schaffen“, so Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen in einer schriftlichen Erklärung.

Das Ministerium erlies bereits am 18. April eine neue Rechtsverordnung, um den Hochschulen die rechtlichen Regelungen für einen digitalen Lehrbetrieb zu ermöglichen. Unter anderem sind in diesen Verordnungen die Regelung für Online-Prüfungen sowie die Freiversuche aufgelistet. Hinzu kommt im Hinblick auf die Corona-Epidemie im Sommersemester 2020 die individuelle Regelstudienzeit der jeweiligen Studiengänge für die betroffen Studierenden um ein Semester erhöht werden.

Die Rechtsverordnung beruht auf dem „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ welches der Landtag am 14. April beschloss. Am Mittwoch wird das Ministerium gemeinsam mit den Landesrektorenkonferenzen beraten, in wieweit die beschlossene Verordnung Konsequenzen zieht und wie weiter mit der Corona-Pandemie umgegangen wird.

Autor: Sven Konzen