Geht es nach dem BUND Köln darf es in Zukunft in Köln solche mindergenutzten Grundstücke in Köln wie hier an der Ecke Körnerstraße und Venloer Straße nicht mehr geben.

Köln | Der Rat der Stadt Köln will für Ehrenfeld-Ost eine soziale Erhaltungssatzung aufstellen. Ehrenfeld-Ost klingt alteingesessenen Ehrenfeldern noch in den Ohren, denn der Rat hatte das Gebiet schon einmal definiert, damals als Sanierungsgebiet. Jetzt also die soziale Erhaltungssatzung. Dazu bekommen 9.000 Haushalte im Gebiet Post von der Stadt und werden befragt. Die befragten Haushalte sollen zufällig ausgewählt werden.

Das Gebiet erstreckt sich zwischen dem Ehrenfeldgürtel, der Inneren Kanalstraße, der Subbelrather und der Weinsbergstraße. Es ist das Kerngebiet des alten Ehrenfeld, wo einst auf dem Ziegelfeld zum Ende des 19. Jahrhunderts alles begann. In dem Areal liegen die Hot-Spots des Alten Ehrenfeld wie Körnerstraße oder alle die anderen. Die Körnerstraße wertete die Stadt Köln selbst auf, indem sie sie nicht nur in ihren Atlas der Shoppingstraßen aufnahm, sondern auch in das Programm Urban CGN.

Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 7. April die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung. Eine Soziale Erhaltungssatzung führt zunächst dazu, dass Mieter:innen und Eigentümer:innen mehr bürokratische Pflichten auferlegt werden. So dürfen Vorhaben, die nach der Landesbauordnung genehmigungsfrei sind nicht mehr ohne Antrag durchgeführt werden: Dazu zählen Rückbau, Änderung, Modernisierung und Nutzungsänderung. Anträge können schon vor der Entscheidung des Stadtrates um 12 Monate zurückgestellt werden.

Wer neuen Wohnraum schaffen will, der fällt nicht unter die Satzung. Genehmigungsfrei sind die Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes von Wohnungen oder Anpassungen an das Gebäude-Energiegesetz oder der Energieeinsparverordnung. Alte Heizkessel dürfen getauscht werden, Heizungsrohre gedämmt oder die oberste Geschossdecke oder Kellerdecke gedämmt werden. Wer sein Dach reparieren will, darf dies ebenso und Fußböden und Decken dürfen in gleicher Qualität ausgetauscht werden.

Alle anderen Bauvorhaben müssen nach Beschluss der Erhaltungssatzung beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik beantragt werden, etwa auch Modernisierung. Mit der sozialen Erhaltungssatzung will die Stadt die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen schützen und die vorhandene Haushalts- und Bewohnerstruktur erhalten.

ag