Symbolbild

Köln | Die Stadt Köln möchte Familien mit geringeren Einkommen entlasten. Daher möchte die Stadt die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege, für Kindertageseinrichtungen und für Offene Ganztagsschulen für Dezember 2023 je nach Einkommensstufe ganz oder zur Hälfte erlassen. Das teilte die Stadt am Montagmorgen, 2. Oktober, mit.

Es sei geplant, die Elternbeiträge den für Dezember allen Eltern in den Einkommensstufen 2, 3 und 4 vollständig und in der Stufe 5 zur Hälfte zu erlassen. Eltern in der niedrigsten Einkommensstufe 1 seien ohnehin beitragsbefreit. „Ich freue mich, dass wir die Möglichkeit haben, Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung mit geringerem Einkommen in diesen für alle herausfordernden Zeiten finanziell etwas zu entlasten“, sagt Robert Voigtsberger, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln. Das „Stärkungspakt NRW“ macht diese Entlastungen für die Eltern möglich.

Im Fokus stehen hier die Jahres-Bruttobeiträge eines Haushalts (abzüglich der Werbungskosten bei Nichtselbständigen beziehungsweise des Gewinns bei Selbständigen). Die beitragsfreie Stufe 1 gilt bis zu einem Einkommen bis 12.271 Euro. Stufe zwei bemisst sich an einem Einkommen bis 24.542 Euro, Stufe 3 bis 36.813 Euro und Stufe 4 bis 49.084, ihnen sollen die Elternbeiträge vollständig erlassen werden. Die Einkommensstufe 5, der die Hälfte des Dezemberbeitrags erlassen werden soll, geht bis 61.355 Euro.

 Eltern werden im November informiert

Im November sollen die Eltern per Änderungsbescheid über den Erlass informiert werden. Bei denjenigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Elternbeitrag für Dezember nicht abgebucht. Familien, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen diesen entsprechend ändern beziehungsweise pausieren.

Der Jugendhilfeausschuss hat das Vorhaben bei seiner jüngsten Sitzung bereits beschlossen. Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Oktober 2023, final darüber entscheiden.

rs