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Köln | Die Stadt Köln fühlt sich durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 benachteiligt. Jetzt zieht die Stadt Köln als größte kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen vor den Verfassungsgerichtshof in Münster. Köln ist nicht alleine:  Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Münster, Solingen und Wuppertal schlossen sich an. Die Stadt rechnet vor, dass ihr 33 Millionen Euro durch die Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes im Haushalt fehlten.

Köln durch geringere Schlüsselzuweisungen und erhöhte Landschaftsumlage betroffen

Die erste Stufe der Reform des Gemeindefinanzierungsgesetz führt zu Mindereinnahmen für die Stadt Köln von 33 Millionen Euro. Die fehlen jetzt im städtischen Haushalt. Würde die zweite Stufe umgesetzt rechnet die Stadt Köln vor fehlten gar 65 Millionen Euro. Diese zweite Stufe legt die schwarz-grüne Landesregierung allerdings vorläufig auf Eis. Alle diese Berechnungen machte die Stadt Köln, die zudem von einer Verschiebung von Mitteln in Höhe von 119 Millionen Euro zu Lasten der kreisfreien Städte in Richtung kreisangehöriger Kommunen spricht.

Die veränderte Systematik im Gemeindefinanzierungsgesetz führe dazu, dass kreisfreie Städte als „reicher“ eingeschätzt werden und somit weniger Zuwendungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten. Die Stadt Köln und ihre Mitstreiter-Städte werten dies als Ungleichbehandlung bei der Steuerkraftermittlung.

Unterstützung durch die Kölner Stadtpolitik

Die Stadt Köln verweist darauf, dass der Städtetag Nordrhein-Westfalen das Verfahren koordiniert habe und der Rat der Stadt Köln sich für die Verfassungsbeschwerde aussprach. Damit genießt die Stadtverwaltung das Vertrauen der Politik in dieser juristischen Auseinandersetzung.

Eine städtische Mitteilung zitiert Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert: „Bei der Reform des GFG 2022 geht es um eine Grundsatzfrage der Gleichbehandlung kreisangehöriger Kommunen und kreisfreier Städte bei der Finanzmittelverteilung weit über 2022 hinaus. Aus diesem Grunde halten wir eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof für unverzichtbar.“

ag