Köln | Der Ausschuss Kunst und Kultur, sowie der Finanzausschuss der Stadt Köln werden Ende Januar bis Anfang Februar darüber beraten die Zentralbibliothek am Neumarkt auch an Sonntagen mit eigenem Personal zu öffnen.

Zu Grunde liegt diesem Plan das neue „NRW Bibliotheksstärkungsgesetz“, das im November 2019 in Kraft trat. Das Gesetz erlaubt die Öffnung mit eigenem Personal an Sonntagen von 12-18 Uhr. Bisher ist das Vorhaben als Pilotprojekt auf zwei Jahre angesetzt. Vorerst mit Öffnungszeiten von 13-18 Uhr. Beginnen soll das Projekt im April 2020. Nach einem Jahr soll evaluiert werden, ob das Projekt weiter geführt und auf die Stadtteilbibliotheken ausgeweitet werden soll.
Damit wäre die Zentralbibliothek Köln die erste Großstadtbibliothek in Deutschland, die diesen Service anbietet.
Für die Jahre 2020 und 2021 hat die Stadt Köln über die Kulturfördergabe jeweils 220.000€ für die Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek am Neumarkt bereit gestellt.

Autor: Greta Spieker