Der Antrag muss zwingend den im Konzept (Ziffer 4.1) genannten Qualitätszielen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Außerdem sind folgende Unterlagen beizufügen:

– ein (bauliches) Veranstaltungs- sowie Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für die Veranstaltung selbst und für den Auf- und Abbau,

– einen genauen Lageplan bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Aufbauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr und der Fluchtwege und Entleerungsflächen aus den unterirdischen Verkehrsanlagen (U-Bahn, Tiefgaragen etc.),

– gegebenfalls ein veranstaltungsbedingt erhöhtes Sicherheitskonzept, in dem

a) die Belegungsdichte und die Flucht- und Rettungswegsituation beschrieben wird,

b) situationsbedingt der Einbau von Wellenbrechern vorgesehen wird,

c) der eventuelle Einsatz der Feuerwehr unter Berücksichtigung der dazu notwendigen Anfahr- und Rettungswege erläutert ist,

d) zusätzlich auch ersichtlich ist, dass bei der Auf- und Abbauphase der Veranstaltung die Erreichbarkeit der Nachbarbebauung mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr weiterhin gewährleistet wird,

– ein Verkehrskonzept bei Großveranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen für die An- und Abreise der Besucher,

– die Vorlage einer Bestätigung über die Durchführung eines behördlich angeordneten Sanitätsdienstes einschließlich der dazu gehörenden Einsatzkonzeption,

– ein eigenständiges Beschwerdemanagement während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten und Benennung eines Ansprechpartners für die Stadtverwaltung; zudem Benennung eines Ansprechpartners auch bei Subunternehmen bzw. nachgeordneten Auftragsunternehmen, die zuständig und im Sinne des Gesamtkonzeptes wie ein Betreiber verantwortlich sind,

– die Erstellung eines Schallschutzprognose-Gutachtens bei lärmintensiven Veranstaltungen,

– ein Reinigungskonzept, das sowohl die Beseitigung von Verschmutzungen und Müll während der Veranstaltung als auch insbesondere danach umfasst.

– Bei Großveranstaltungen ist zusätzlich ein Sanitärkonzept vorzulegen.

Einzureichen sind die entsprechender Anträge einschließlich der Anlagen beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Abteilung Straßen und Grünflächennutzungen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln.

[nh]