Köln | Im Kampf gegen illegale Wohnungsvermietungen an Touristen will die Stadt die Schraube enger ziehen. Statt wie bislang nur 2.000 bis 10.000 Euro soll künftig der erlaubte Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro ausgeschöpft werden. Und die zuständige Abteilung im Wohnungsamt wurde personell aufgesteckt: 16 Beschäftigte ermitteln jetzt, fast drei Mal so viel wie bislang.

Rund 7.000 Wohnungen – so Schätzungen – werden derzeit besonders in der Altstadt sowie rund um die Messe und in In-Vierteln wie Südstadt, Nippes, Ehrenfeld oder Kwartier Latäng illegal an Touristen vermietet. Die Besitzer, oft auch internationale Fonds mit mehreren Wohnungen, nutzen dafür oft Internet-Portale wie airbnb.

Die häufig wechselnden Bewohner auf Zeit stören nicht nur durch Lärm die Nachbarn, die Wohnungen werden so auch dem regulären, ohnehin schon angespannten Kölner Wohnungsmarkt entzogen. Vor allem bezahlbare Wohnungen fehlen, was OB Henriette Reker besonders empört. Von entgangenen Steuereinnahmen ganz zu schweigen.

Künftig sind auch Eigentumswohnungen für Touristen tabu

Die schon seit 2014 geltende Wohnraumschutzsatzung bezieht künftig jeglichen „Wohnraum“ – anders als bisher also auch Eigentumswohnungen – ein. Die höheren Bußgelder sollen vor allem abschrecken, hofft Wohnungsamtleiter Josef Ludwig. Schließlich werden sie pro Wohnung verhängt, was auch wiederholt geschehen kann.

Bisher lag die tatsächlich verhängte Obergrenze bei 10.000 Euro – womit man bislang auch immer vor Gericht durchkam. „Wir werden uns langsam an die 50.000 herantasten“, verspricht Ludwig. Schließlich müsse vor Gericht die Verhältnismäßigkeit begründet werden. Seit 2014 untersuchte die Verwaltung über 1.500 Wohnungen und verhängte Bußgelder in Höhe von 510.000 Euro. Wie viel davon tatsächlich bei der Stadt ankamen, weiß sie allerdings nicht – denn wird eine Klage dagegen vom Gericht angewiesen, landet das Bußgeld in der Landes- und nicht in der Stadtkasse.

Aktuell laufen 400 Ermittlungsverfahren wegen illegaler Vermietung

Andere Zahlen liegen dagegen vor. So wurden seit 2014 wurden 578 Verdachtsfälle auf ungenehmigte Umwandlung in eine Ferienwohnung eingeleitet, 69 wurden erfolgreich abgeschlossen. 333 Mal gab es ein Verfahren wegen ungenehmigten Leerstands, hier konnten 40 Wohnungen anschließend wieder „normal“ vermietet werden. „Wenn eine Wohnung für die Erben freigehalten werden soll, ist es schwer, dagegen zu argumentieren“, so Ludwig. Aktuell laufen 400 Ermittlungsverfahren, so viele wie noch nie.

Nicht von der geänderten Satzung – sie muss noch vom Rat beschlossen werden und soll im Juli in Kraft treten – betroffen sind Vermietungen, die vor 2014 erlaubt wurden. Auch dürfen weiterhin Wohnungen zeitweise – etwa während des Urlaubs – an Touristen vermietet werden oder wenn die vermietete Fläche die Hälfte der Wohnung nicht überschreitet.

Mit zweispältigen Gefühlen sieht Reker die Umwandlung von bestehenden Gewerbeflächen in Hotels. „Die braucht Köln auch, aber lieber wäre mir, wenn dort auch Wohnungen gebaut werden“, da seien aber der Stadt die Hände gebunden.

Autor: ehu | Foto: Stadt Köln
Foto: Wollen illegale Vermietungen an Touristen eindämmen: Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig, OB Henriette Reker und Sozialdezernent Harald Rau (v.l.). Foto: Stadt Köln