Seit 2008 gilt in Köln ein Vergabekonzept für Veranstaltungen auf den zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt. „Es war richtig, dass der Rat vor knapp drei Jahren transparente Regelungen zum Ausgleich aller Interessen beschlossen hat. Es wird allgemein begrüßt, dass die zentralen Innenstadtplätze ihren ursprünglichen Aufenthaltscharakter zurück gewonnen und damit auch wieder eine qualitative Aufwertung erfahren haben“, so Stadtdirektor Guido Kahlen. „Der Dank geht auch an die Veranstalter, die ihre Events an andere Standorte – offenkundig ohne Nachteile – verlagert haben. Die neue Qualität der Weihnachtsmärkte durch ein transparentes Ausschreibungsverfahren hat ebenfalls zur Aufwertung der Innenstadtplätze beigetragen.“

In der Neufassung des Konzeptes sollen nun einige Änderungen aufgenommen werden. Das modifizierte Konzept für die Jahre 2011 bis 2013 soll den entsprechenden Ausschüssen heute vorgelegt werden. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen beschließt über das Konzept voraussichtlich in der Sitzung am 27. September 2010. Das aktuell gültige Vergabekonzept ist auf der städtischen Interentseite einsehbar: www.stadt-koeln.de/1/satzungen-bekanntmachungen/05525/?start=150


Geplante Änderungen im Vergabekonzept
Punkt 4.1: Grundlegende Qualitätsziele und Sicherheitsbestimmungen
(Verlängerung der Genehmigungsvorlaufzeit)
Es werden zwei neue Absätze mit folgendem Text hinzugefügt:
Höherwertige Events, die längerfristige, oft sogar über 1-2 Jahre andauernde Planungen erfordern, werden ebenfalls berücksichtigt. Um den Veranstaltern die Möglichkeit zu eröffnen, bereits frühzeitig eine gesicherte, konkrete Veranstaltungsplanung zu betreiben, erfolgt in Ausnahmefällen bei entsprechenden Vorhaben (außergewöhnliche Veranstaltungen, die terminlich fixiert und hinreichend belastbar dargestellt wurden) verwaltungsintern eine qualitative Bewertung der jeweiligen Veranstaltung hinsichtlich deren Bedeutungsgehalt und der ihr einzuräumenden Priorität gegenüber gegebenenfalls später eingehenden Platzanmeldungen. Fällt diese Bewertung entsprechend positiv aus, wird für diese Veranstaltung gemäß den jeweiligen planerischen Erfordernissen ein entsprechend frühzeitiges Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ein derartig frühzeitiges Genehmigungsverfahren soll allerdings nur den Veranstaltungen vorbehalten bleiben, die verwaltungsintern wie politisch als entsprechend bedeutend qualifiziert werden. Beispiele dafür wären etwa Jubiläumsveranstaltungen wie „NRWJahrestage“ oder ambitionierte Konzertveranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlungskraft (beispielsweise Opern- oder Konzertveranstaltungen mit langfristig planenden Klangkörpern und/oder Künstlern.)

Punkt 5.1: Roncalliplatz (Petrusbrunnen)
In Absatz 2 wird die Aufzählung der hochkarätigen Kultureinrichtungen ergänzt um das Wort „Petrusbrunnen“.
Neu hinzugefügt wird ein vierter Spiegelstrich mit dem Text:
Der Zugang beziehungsweise die Sicht auf den auf der Papstterrasse gelegenen „Petrusbrunnen“ darf durch die Veranstaltung beziehungsweise die Auflagen nicht behindert werden. Neben der Einhaltung der 3-Meter-Schutzzone rund um den Petrusbrunnen sind Aufbauten unmittelbar am Fuße der Treppe vor dem Petrusbrunnen in einem Korridor von 10 Metern – gerechnet ab dem östlichen Beginn der Treppe – nicht zulässig. Sollte es im Einzelfall bedingt durch die Einhaltung dieser Schutzzone zu erheblichen Einschränkungen zum Beispiel beim Bühnenbau oder aber den Vorgaben zum Brandschutz
kommen, sind nach Absprache in diesem Bereich ausnahmsweise kurzzeitige Aufbauten möglich.

Punkt 5.1.3: Platzspezifische Auflagen und Bedingungen (Erhöhung des Kontingents zu Gunsten von Oper/Schauspielhaus)
Der bisherige Spiegelstrich mit dem Text „Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen
zugelassen.“ wird ersetzt durch folgenden Absatz: Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen zugelassen. Für die Zeit der Sanierung des Schauspiel- und Opernhauses werden 7 Veranstaltungen zugelassen; hiervon wird eine Veranstaltung ausschließlich für die Aufführungen des Schauspielhauses beziehungsweise der Oper zur Verfügung gestellt.

Punkt 5.1.3, 2. Spiegelstrich, 5.2.4, 3. Spiegelstrich und 5.3.4, 2. Spiegelstrich:
(Modifizierung der Schutzzeit Roncalliplatz, Alter Markt und Heumarkt)
Um eine größere Flexibilität bei der Durchführung der einzelnen Veranstaltungen zu gewährleisten, wird künftig auf die Nennung der konkreten Anzahl der veranstaltungsfreien Tage verzichtet. Der beabsichtigte Schutzcharakter der Auflage wird durch die stringente Einhaltung der zwei veranstaltungsfreien Wochenenden gesichert. Darum wird der bisherige Text „Zwischen den einzelnen Veranstaltungen muss eine veranstaltungsfreie Zeit von mindestens 18 Tagen mit zwei veranstaltungsfreien Wochenenden liegen.“ ersetzt durch den neuen Text: Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen zwei veranstaltungsfreie Wochenenden liegen.

Punkt 5.4.2: Inanspruchnahme der Fläche Rheingarten/Fischmarkt/ Rheinuferpromenade
Der bisherige Text „Keine Veranstaltung im Sinne dieses Konzeptes sind die zunehmend überregional bekannten „Kölner Lichter“ mit einer Zuschauerzahl im sechsstelligen Bereich. Aufgrund ihres direkten Bezugs zum Rhein – zwischen Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke wird das Feuerwerk auf dem Rhein inszeniert- liegt die zwangsläufige Inanspruchnahme des rechten und linken Rheinufers und somit auch die Fläche Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade als Zuschauerbereich in der Natur der Sache. Ähnliches gilt für die jährlich stattfindenden privaten Feiern zu Silvester. Auch hier wird dieser Bereich von zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern der am Rhein stattfindenden Feuerwerke genutzt.“ wird ersetzt durch den neuen Text: Keine Veranstaltung im Sinne dieses Konzeptes sind die zunehmend überregional bekannten „Kölner Lichter“ mit einer Zuschauerzahl im sechsstelligen Bereich. Aufgrund der Verlagerung der „Kölner Lichter“ in den Bereich zwischen Hohenzollernbrücke und Zoobrücke während der Bauphase des neuen Rheinboulevards liegt die damit zwangsläufig verbundene Inanspruchnahme des rechten und linken Rheinufers, insbesondere der Flächen des Rheinparks sowie der Rheinuferpromenade und den Gehwegflächen im Bereich des Konrad-Adenauer-Ufers als Zuschauerbereich in der Natur der Sache. Der Rheingarten und die davorliegende Rheinuferpromenade dienen während dieser Zeit überwiegend nur als Zu- und Ablauffläche. Für die jährlich stattfindenden privaten Feiern zu Silvester gilt nach wie vor, dass hier eine Inanspruchnahme der Fläche Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade als Zuschauerbereich in der Natur der Sache liegt. Dieser Bereich wird von zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern der am Rhein stattfindenden Feuerwerke genutzt. Darüber hinaus sind folgende redaktionelle Änderungen notwendig: Unter Punkt 1 (Rechts- und Entscheidungsgrundlagen, Seite 7) wurde der derzeit geltende Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung aktualisiert.

Unter Punkt 3.2 (Charakterisierung des Innenstadtbereiches – rechtsrheinisch, Seite 8) wurde die Namensänderung von KölnArena in LANXESSarena berücksichtigt. Die Verlängerung der Baustellensituation (bis 2013) führt in der Fortschreibung des Vergabekonzeptes unter den Punkten 5.2, 5.2.4, 5.3 und 5.3.4 sowohl für den Alter Markt als auch auf den Heumarkt zu redaktionellen Anpassungen bezüglich der Dauer der eingeschränkten Nutzbarkeit. Da nach einer Pressemitteilung des Finanz-, Dienstleistungs- und Beratungsunternehmens im Immobilienbereich „Jones Lang LaSalle“ vom 7. Juli 2010 die Schildergasse in 2010 wieder die beliebteste Einkaufsmeile in Deutschland ist, wurde sowohl der Text in Punkt 5.5 (Neumarkt) als auch die dazugehörige Fußnote auf Seite 25 entsprechend modifiziert. Außerdem wurde die Bezeichnung des AVR in Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales geändert.

[cs; Quelle: Stadt Köln]