Berlin | aktualisiert | Das Bundesfinanzministerium hat Forderungen aus der SPD nach einer weitgehenden Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder zurückgewiesen. Die SPD zieht in Erwägung, die Verjährung bei Steuerstrafen abschaffen.

„Wir haben Steuerhinterziehern die strafbefreiende Selbstanzeige schon 2011 schwerer gemacht und wollen sie weiter einschränken. Dafür haben die Finanzminister von Bund und Ländern schon längst gemeinsame Vorschläge gemacht“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums, Michael Meister (CDU), der „Bild-Zeitung“ (Mittwochausgabe).

Auch die SPD habe dabei mit am Tisch gesessen, betonte der CDU-Politiker. „Statt hektisch Forderungen zu stellen, sollten wir jetzt die gemeinsamen Verabredungen umsetzen.“

SPD will Verjährung bei Steuerstrafen abschaffen

Angesichts der aktuellen Fälle von Steuerhinterziehung drängen führende Sozialdemokraten auf eine massive Verschärfung des Steuerrechts und wollen etwa die Verjährung bei Steuerstrafen abschaffen. „Der Koalitionsvertrag sieht vor, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Jetzt muss Herr Schäuble liefern“, sagte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel der „Frankfurter Rundschau“ (Mittwochausgabe).

Neben einer Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige oberhalb einer Bagatellgrenze forderte er die Abschaffung der Verjährungsfrist für im Ausland angelegtes Kapital. Auch SPD-Vize Ralf Stegner forderte eine Überprüfung der Verjährungsfristen bei schwerer Steuerkriminalität. Wie Schäfer-Gümbel plädierte er für eine Abschaffung der Strafbefreiung der Selbstanzeige: „Das ist ein Relikt feudaler Gesinnung“, sagte Stegner der Zeitung.

„Das schützt in der Tendenz die Reichenkriminalität.“ Durch den Aufkauf von Steuer-CD aus der Schweiz habe der Verfolgungsdruck deutlich zugenommen. Damit sei die Selbstanzeige überflüssig geworden.

Bei den meisten Steuerbetrügern, die sich dem Fiskus offenbarten, könne man „nicht von Reue reden, sondern von Angst vor dem Knast“, sagte Stegner.

Experten warnen vor Aufhebung der strafbefreienden Selbstanzeige

Eine Arbeitsgruppe aus Steuerexperten aus Bund und Ländern hat vor einer Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht gewarnt. Das geht aus dem Bericht der Kommission vor, der der Wochenzeitung „Die Zeit“ vorliegt. Wenn die Möglichkeit zur Straffreiheit nicht mehr bestünde, müsse mit „deutlichen haushalterischen Nachteilen“ gerechnet werden, heißt es in dem Papier.

Denn trotz moderner Ermittlungsmethoden wie dem Ankauf von CDs und zahlreicher Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern erführen die Behörden derzeit „ganz überwiegend“ durch Selbstanzeigen von bisher undeklarierten Geldern. Selbst wenn mehr Steuerfahnder eingestellt würden, drohten Einnahmeeinbußen, da „nicht alle steuerrelevanten Sachverhalte durch Behörden ermittelbar beziehungsweise nachweisbar sind“. Deshalb empfiehlt die Expertenkommission, „nach Abwägung aller verfassungsrechtlichen, fiskalischen und verwaltungsökonomischen Aspekte“ die Straffreiheit bei Steuerdelikten beizubehalten.

Denkbar seien aber punktuelle Verschärfungen wie Erhöhung der Zahlungen, die Steuerstraftäter leisten müssen, wenn sie straffrei bleiben wollen oder eine Ausweitung der Dokumentationspflichten. Der Bericht ist der „Zeit“ zufolge bemerkenswert, weil in der Kommission auch Abgesandte von SPD-geführten Ländern wie Nordrhein-Westfalen vertreten sind. In den vergangenen Tagen war es zum Zwist zwischen Union und SPD in der Steuerfrage gekommen.

SPD-Politiker wie Finanzexperte Joachim Poss hatten eine Abschaffung der Straffreiheit gefordert, die Union will diese in jedem Fall beibehalten. Der Bericht der Arbeitsgruppe wird derzeit von den zuständigen Staatssekretären diskutiert und soll im März den Finanzministern aus Bund und Ländern vorgelegt werden.

Autor: dts | Foto: Deminhos/Fotolia
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