Köln | Seit 18 Hauptverhandlungstagen ist die 10. große Strafkammer des Landgerichts mit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs beschäftigt. Der Prozess trägt den Titel „Stadtarchiv-Verfahren“. Drei Angeklagte stehen vor Gericht. Ein Verfahren gegen einen weiteren Beschuldigten wurde abgetrennt, da dieser aktuell nicht verhandlungsfähig ist. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Köln ein weiteres Verfahren – auch durch Erkenntnisse aus dem bereits eröffneten Verfahren – gegen einen Oberbauleiter angestrengt. Dieses wird aber separat vor der 20. großen Strafkammer des Landgerichts verhandelt, da die 10. große Strafkammer eine Übernahme des Verfahrens ablehnte.

Die weitere Anklage ging zunächst an die 20. große Strafkammer. Die fragte allerdings bei der 10. großen Strafkammer nach, ob die Verfahren zusammengeführt werden sollten. Die 10. große Strafkammer lehnte dies ab. Die Begründung ist vor allem, dass es durch die Übernahme zu einer Zeitverzögerung kommen könnte, das Beweisverfahren neu eröffnet werden und die bisher schon verhandelten 18 Tage dann womöglich hinfällig wären. Denn Eile ist bei dem Verfahren geboten, da die absolute Verjährung droht. Auch das Verfahren vor der 20. großen Strafkammer gegen den Oberbauleiter droht zu verjähren. Die Frist läuft am 2. März 2019 ab.

Autor: ag