Berlin | Eine aktuelle Untersuchung kommt zu einem ernüchternden Ergebnis, was die abschreckende Wirkung von Strafen anbelangt: 48 Prozent aller verurteilten Straftäter werden rückfällig. Das geht aus einer noch nicht veröffentlichten Langzeitstudie zur „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen“ im Auftrag des Bundesjustizministeriums hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.

Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen werteten in einer bundesweiten Rückfalluntersuchung aus, wie viele von rund einer Million im Jahr 2004 verurteilten oder aus der Haft entlassenen Personen innerhalb der folgenden neun Jahre erneut vor Gericht kamen.

Die von 2004 bis 2013 beobachteten Fälle umfassten Tötungs-, Sexual-, Diebstahl- und Drogendelikte, Körperverletzung, Raub, Erpressung, Betrug und Verkehrsdelikte unter allen strafmündigen Personen ab 14 Jahren. Demnach variiert die Rückfallquote je nach Delikt stark. Von den Tätern, die wegen Raubes oder Erpressung verurteilt wurden, wurden 72 Prozent erneut straffällig.

Von den wegen Mordes oder Totschlags Verurteilten hingegen kamen 34 Prozent wieder vor Gericht. Allerdings nicht alle wegen ähnlicher Verbrechen – im Gegenteil: Der Großteil der aufgrund eines Tötungsdelikts Verurteilten etwa wurde wegen anderer Vergehen belangt. Zehn Prozent von ihnen wegen Körperverletzung, nur 0,4 Prozent erneut wegen eines Tötungsdelikts.

Auch die meisten Räuber und Erpresser begingen nicht wieder das gleiche Verbrechen, aber viele von ihnen erneut ein Gewaltdelikt: Jeder fünfte machte sich der Körperverletzung schuldig. Bei Sexualdelikten kommen einschlägige Rückfälle laut der Studie nur in geringem Maße vor. So liegt beispielsweise bei Tätern, die aufgrund von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung registriert wurden, die Rückfälligkeit mit einem erneuten sexuellen Gewaltverbrechen bei lediglich drei Prozent.

Ähnliches gilt auch für den sexuellen Missbrauch. Die häufigste Straftat war 2004 der einfache Diebstahl, der ein Fünftel aller Fälle ausmachte. Auch die Rückfallquote unter Dieben ist demnach hoch: Jeder zweite ist ein Wiederholungstäter. Und ein Drittel von ihnen beging erneut einen Diebstahl, Raub oder Erpressung. Die Studie kommt zu folgendem Fazit: „Männer haben höhere Rückfallraten als Frauen, jüngere höhere als ältere Personen, Verurteilte mit Vorstrafen höhere als Nichtvorbestrafte. Die Rückfallraten für Strafentlassene sind höher als bei zu ambulanten Sanktionen Verurteilten.“ Allerdings ließen sich mithilfe des Datensatzes zunächst einmal nur die Häufigkeit des Rückfalls benennen, nicht aber Kausalzusammenhänge herstellen, so die Autoren. Rückfallraten nach Gefängnisstrafen seien allerdings höher als nach anderen Sanktionen wie etwa Geldstrafen.

Autor: dts