Köln | Der Sturm „Sabine“ wird voraussichtlich zwischen Sonntag Nachmittag und Montag Morgen über Köln ziehen. Dabei kann es zu Windgeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h kommen. Die Stadt Köln bittet Bürgerinnen und Bürger vorsichtig zu sein.

Im Zuge des erwarteten Sturms „Sabine“ kann es zu einer Schließung der Bereiche um den Dom kommen. Davon betroffen sind ebenfalls Turmbesteigungen und die Domschatzkammer. Gegebenenfalls können die Gottesdienste des Doms nicht stattfinden.

Das Amt für Landschaftspflege plant vereinzelte Parks zu schließen, da es zum Herabstürzen von Ästen und Bäumen kommen kann. Davon betroffen sind der Lindenthaler Tierpark und der botanische und forstbotanische Garten Köln. Bürgerinnen und Bürger sollen Parks und Grünanlagen zwischen Sonntag und Montag grundsätzlich sicherheitshalber meiden.

Durch Schauer und Gewitter kann es in vereinzelten Regionen zu orkanartigen Böen von bis zu 120 km/h kommen.

Schulministerium des Landes NRW und Dezernat für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln: Das nordrhein-westfälische Schulministerium und die Stadt Köln haben angesichts der Sturmwarnung für NRW und auch den Kölner Raum für den bevorstehenden Sonntag und Montag auf die bestehenden Regelungen zum Schutz von Schulkindern hingewiesen. Hier die aktuellen Regelungen: Es entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.
Bei schweren Unwettern können darüber hinaus die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern entscheiden, den Unterricht frühzeitig zu beenden, damit die Kinder noch sicher nach Hause kommen können. In einem solchen Fall muss die Schule ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten.
Über eine etwaige Schließung der Schule entscheidet bei städtischen Schulen die Stadt Köln als Schulträger in Abstimmung mit der Feuerwehr, sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (etwa durch umfallende Bäume). Die Eltern werden in einem solchen Fall über die Schulleitungen informiert.

Autor: Greta Spieker