Berlin | Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen, die befristet für Eisenbahnunternehmen tätig werden, bekommen künftig mehr Geld. Darauf hat sich die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft  mit den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche verständigt. Die Höhe der Zuschläge richtet sich dabei nach der Dauer der Beschäftigung.

Die EVG hat nach langen Verhandlungen erreichen können, dass der unterschiedlichen Bezahlung von Stamm-Mitarbeitern und Leiharbeitern ein Ende bereitet wird. Künftig werden die Löhne von Leiharbeitern, je länger diese in einem Eisenbahnunternehmen arbeiten, immer stärker denen der Stammbelegschaft angepasst.
Die so genannten Branchenzuschläge werden erstmals nach sechs Wochen ununterbrochener Einsatzzeit gezahlt. Sie staffeln sich in fünf Stufen, von sechs Wochen bis neun Monate Einsatztätigkeit. Nach sechs Wochen werden vier Prozent Zuschlag gezahlt, nach neun Monaten 14 Prozent. „Mit dieser Regelung hat die EVG für alle Zeitarbeitnehmer der Branche Schienenverkehr endlich eine einheitliche Regelung erreicht“, machten die Verhandlungsführer, Heinz Fuhrmann und Regina Rusch-Ziemba deutlich.
Gleichzeitig machten die EVG-Vertreter aber auch deutlich, dass die so genannte Arbeitnehmerüberlassung keine Regelarbeit verdrängen dürfe. „Wir werden auch weiterhin sehr genau darauf achten, dass Zeitarbeit nur da zur Anwendung kommt, wo dies betrieblich notwendig ist.

Autor: ml