Ein ehemaliger Darsteller des „Kapitäns“ aus der ZDF-Serie „Das Traumschiff“ hat die „Bild am Sonntag“ verklagt. Die Zeitung bildete im Rahmen eines Gewinnspiels für eine Kreuzfahrt ein Bild des ehemaligen „Traumschiffkapitän“ ab. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) fällte jetzt eine Entscheidung im dem Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Zeitung verloste im Rahmen eines Gewinnspiels Karten für eine Kreuzfahrt und bildete dabei unter anderem ein Bild des ehemaligen „Traumschiffkapitän“ ab. Die Beklagten argumentierten, es habe sich lediglich um ein Symbolbild für die angebotene Reise gehandelt. Die Einverständniserklärung des Klägers hatten sie aber nicht. In der Begründung des Oberlandesgerichts heißt es, ein derart weites Verständnis eines Symbolbildes würde das „Recht am eigenen Bild“ von Prominenten unterwandern.

Mit der Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts Köln. Zwar habe die Zeitung dem Gewinnspiel eine Erklärung hinzugefügt, die abgebildeten Personen werde man dort nicht antreffen, doch die Abbildung sei ohne die Einverständniserklärung des Abgebildeten unzulässig und lediglich zu kommerziell-werblichen Zwecken genutzt worden. Im konkreten Fall habe das Bild „kaum echten Nachrichtenwert gehabt“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Zeitung muss zudem zur Vorbereitung einer Zahlungsklage Auskunft über die Druckauflage am Erscheinungstag geben. Das Oberlandesgericht ließ die Revision zu, denn die Behandlung der Namens- und Bildnisnutzung im Umfeld redaktioneller Tätigkeit auch zu werblichen Zwecken habe grundsätzliche Bedeutung. Es erfordere einer klärenden und richtungsweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.10.2019 – Aktenzeichen 15U 39/19.

Urteil des Landgerichts Köln – Aktenzeichen 28 O 216/18

Autor: Sean Magin