Köln | Zum vierten Mal schwärmten die deutschen TÜV-Rheinland-Prüfer in Deutschland, Belgien, Griechenland, Italien, den Niederlanden und Spanien aus und kauften für maximal 10 Euro aufblasbare Schwimmtiere, Wasserspielzeug, Luftmatratzen und Schwimmsitze für Babys. Insgesamt 50 Produkte allesamt von Strandbuden und Souvenirshops, wo die Kleinen schon mal gerne quengeln: „Haben wollen“. Nicht alle Artikel erfüllten die Sicherheitskriterien, der Prüfer. Zudem gibt der TÜV Tipps worauf Eltern achten sollten, wenn sie Wasserspielzeug erwerben. 

Vor allem die Schwimmsitze für Babys bereiten den Prüfern Sorgen, denn bei sechs Modellen rutschten die Kinder einfach durch und bei anderen bestand die Gefahr, dass die Kinder auf Grund einer zu hohen Sitzposition sofort kentern. TÜV Rheinland-Expertin Christiane Reckter, die Schwimmlernhilfen auf ihre Sicherheit hin überprüft: „Diese aufblasbaren Schwimmsitze sind lebensgefährlich. Sie gaukeln den Eltern Sicherheit vor, die sie so aber gar nicht bieten. Deshalb sind solche Sitze absolut verboten. Sichere Schwimmlernhilfen oder Kinderschwimmsitze dürfen nicht wie buntes Wasserspielzeug gestaltet sein.“

Bei weiteren Produkten fanden die Prüfer bei Tests Teile die Kleinkinder verschlucken können und sechs Wasserspielzeuge, die hohe Schadstoffwerte aufwiesen. Dies waren vor allem Phthalat-Weichmacher und olycyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Beide Stoffe stehen im Verdacht krebserregend zu sein.

Darauf sollten Eltern achten

Ein erster Hinweis, dass Produkte nicht den geforderten Richtlinien entspricht, ist, wenn die Gebrauchsanweisung Fehler aufweist. Zudem kann man selbst einen ersten Riechtest machen. Riecht das Produkt extrem stark und unangenehm, hat es besonders dünnen Kunststoff oder scharfe Kanten, dann sollte man von einem Kauf Abstand nehmen. Die Prüfer empfehlen zudem Produkte nur im Fachhandel mit Qualitätssicherung zu kaufen. Bei Schwimmhilfen immer auf das „GS-Zeichen“ für geprüfte Sicherheit achten. Zudem muss auf der Verpackung die Nummer EN 13138-1 und/oder EN 13138-3 angegeben sein.

Beim Baden mit Wasserspielzeug sollten die lieben Kleinen nur in maximal knietiefem Wasser spielen. Aufblasbare Produkte müssen zudem mit Rückschlagventilen ausgestattet sein. Die Eltern sollten die angegebenen Alters- und Gewichtsangaben beachten und Warnhinweise beachten. Zudem sollten Eltern ihre Sprösslinge nie unbeaufsichtigt im Wasser toben lassen, auch wenn das Gewässer noch so flach sei.

Autor: ag | Foto: K.-U. Häßler/fotolia