Hamm/Dortmund | Für ein rücksichtsloses Foul gegen einen gegnerischen Spieler muss ein Hobbykicker aus dem Raum Dortmund tief in die Tasche greifen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil mitteilte, hatte der Mann im April 2010 in einem Spiel der Kreisklasse A 3 des Kreises Dortmund einen Kontrahenten der gegnerischen Mannschaft mit gestrecktem Bein gefoult und so schwer verletzt, dass der Geschädigte seinen Beruf als Maler und Lackierer seitdem nicht mehr ausüben kann. Dafür soll der Beklagte nun umfassenden Schadensersatz und ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zahlen.

Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund. Nach Ansicht der Hammer Richter ist der beklagte Spieler ohne Rücksicht auf die Gesundheit seines Gegners in den Zweikampf gegangen. (Az.: I-6 U 241/11)

Autor: dapd