Symbolbild Hochwasser

Köln | Im Juli 2021 wurden Teile von Nordrhein-Westfalen von einer Hochwasserkatastrophe heimgesucht. 47 Menschen starben alleine in NRW in Folge des Unwetters. Im Landtag von NRW begann danach die Untersuchung und Aufbereitung der Ereignisse. Im Organstreitverfahren gegen das Landesministerium hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen jetzt den Verhandlungstermin auf den 20. Februar 2024, 10.30 Uhr festgesetzt.

Es geht um Akten, die dem Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II der 18. Wahlperiode des Landtags Nordrhein-Westfalen („PUA II – Hochwasserkatastrophe“) vorenthalten worden seien. Drei Mitglieder des Landtages NRW haben am 29. März 2023 ein Organstreitverfahren gegen die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeleitet.

Der Landtagsuntersuchungsausschuss soll mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und mögliches Fehlverhalten der damaligen Landesregierung, insbesondere der zuständigen Ministerien sowie der ihnen nachgeordneten Behörden während der Hochwasserkatastrophe untersuchen.

Die drei Landtagsabgeordneten legen der Ministerin zur Last, dass sie gegen die Landesverfassung verstoßen haben soll, insbesondere gegen n Art. 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 der Landesverfassung. So seien Akten auf der Grundlage des
Beweisbeschlusses Nr. 13 vom 4. November 2022 angeforderten und in ihrem Geschäftsbereich geführten Akten nicht vorgelegt worden. Dies wird das Gericht im Februar klären.

Aktenzeichen: VerfGH 31/23