Köln | Heute tagt der Kölner Verkehrsausschuss im Rathaus und auch wieder nur analog. Eine digitale Öffentlichkeit stellt der Ausschuss nicht her, berät aber heute über einen möglichen Livestream. Unter anderem will eine große Mehrheit den ÖPNV-Netzausbau beschleunigen und fraglich ist, ob die Entscheidung zu Tempo 50 auf der Zoobrücke – so sie denn kommt – rechtswidrig sein könnte. Einige Themen in der Übersicht.
Kölns ÖPNV Netzentwicklung
Ein FDP Antrag initiierte nun ein größeres Bündnis zum Thema ÖPNV-Netzentwicklung. Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag wollen nun Grüne, CDU und Volt, also das Ratsbündnis gemeinsam mit SPD und FDP die Entwicklung des ÖPNV in Köln beschleunigen und die Stadtverwaltung in die Pflicht nehmen. Bis 2030 soll die Verlängerung auf dem Gürtel der Stadtbahnlinie 13, die Rheinquerung der Stadtbahnlinie 17 auf Kölner Stadtgebiet, die Stadtbahnlinie 4 von Bocklemünd nach Widdersdorf und dann weiter nach Niederaußem, der Stadtbahnanschluss von Neubrück nach über 50 Jahren realisiert sein und die Stadtbahnen rollen. Das dürfte vor allem bei der Rheinquerung mit all den nötigen Planungsschritten äußerst ambitioniert sein. Denn dafür braucht es ein Planfeststellungsverfahren und die Frage nach der Umweltverträglichkeit vor allem im rechtsrheinischen Retentionsraum muss beantwortet sein.
Damit aber nicht genug: Für die Stadtbahnlinie 18 soll am Bahnhof Köln-Süd eine Haltestelle geplant werden, wie auch die Stadtbahnanschlüsse Mühlheim-Süd und die Anbindung von Stammheim und Flittard im rechtsrheinischen Köln. Informiert werden wollen die Ratspolitiker:innen über die Netzerweiterungen nach Hürth-Mitte, die Unterquerung der Militärringstraße, die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 von Frechen-Benzelrath nach Kerpen und die Haltestelle Rheinauhafen auf der Severinsbrücke. Auch über weitere Projekte sei der Ausschuss zu unterrichten, wie eine Stadtbahnlinie nach Odenthal und Leverkusen und weiterer Linienführungen. Zudem solle eine neue Kategorie geschaffen werden mit dem Arbeitstitel „2040+“, was bis dahin zu schaffen ist. Zudem wünscht sich die Politik eine Abstimmung mit den Gebietskörperschaften in der Region und eine Aufstellung zu den Personal- und Finanzbedarfen.
In ihrer Begründung stellen die Parteien fest, dass der Ausbau des ÖPNV beschleunigt werden müsse, wenn die Verkehrswende gelingen solle. Zentrale Bausteine der ÖPNV-Roadmap würden immer weiter nach hinten verschoben und dies sei kontraproduktiv.
Tempo 50 auf der Zoobrücke
Die Stadtverwaltung teilte mit, dass sie Tempo 50 km/h für den motorisierten Individualverkehr auf der Kölner Zoobrücke einführen müsse, da das Tempo sicherheitsbedingt zu reduzieren ist. Die SPD-Fraktion stellt einen Dringlichkeitsantrag um reale Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr zu erreichen und legt eine Liste vor mit konkreten Verbesserungsvorschlägen, wie etwa einer besseren Ausschilderung des Radweges. Sie bezieht sich damit auf eine Mitteilung der städtischen Verwaltung.
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Hartmann sieht die Verwaltungsvorlage zu Tempo 50 auf der Zoobrücke kritisch und sieht deren Maßnahmen einseitig zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs. Er unterstellt der Verwaltungsvorlage ein generelles Tempolimit unter Zuhilfenahme fadenscheiniger Argumente durchsetzen zu wollen. Es sei unklar wie lange der Zustand der nicht mehr der Norm entsprechenden Leiteinrichtungen von der Stadtverwaltung geduldet werde und diese anscheinend gar nicht die Absicht habe, diese anzupassen. Er fragt, ob damit nicht die „Kraftfahrtstraße“ in eine „einfache Straße“ umgewidmet werde, was so rechtlich nicht zulässig sein könnte. Handelt die Verwaltung nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit ist eine weitere Frage, die er stellt, vor dem Hintergrund der Sanierung in den Jahren 2016 und 2017. Zudem gebe es keine Rechtspflicht bei sich änderndem Stand der Technik umgehend Anpassungen vorzunehmen. Kritisch hinterfragt Hartmann zudem, wie die Stadt zu dem Ergebnis komme, dass die metallenen Schrammborde nicht auch mit Tempo 50 von Pkw überfahren werden können und somit fraglich sei, ob die Maßnahme der Kölner Stadtverwaltung geeignet ist, die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. So schreibt Hartmann: „Die Verwaltung räumt selbst ein, dass der Zweck nicht in einer
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, sondern einer lediglich näherungsweise Angleichung an ein Regelwerk dienen soll. Sie geht damit also selbst davon aus, dass eine Wiederherstellung nicht möglich ist.. Schon aus diesem Grund ist die Maßnahme rechtswidrig. Sie ist nicht erforderlich und auch nicht angemessen.“ Eine weitere Frage sei die Intensität der Nutzung der Brücke im Verhältnis von Pkw, Radfahrenden oder zu Fuß gehenden. Es gebe Zahlen zur Nutzung durch Radfahrende oder zu Fuß gehende. Die Frage ist, wie hat die Stadtverwaltung hier eine sachgerechte Abwägung getroffen?
Der Verkehrsausschuss in Kürze: +++ Die Fraktion will, dass die Stadtverwaltung die Auslastung von Parkhäusern erhebt und Parkhäuser beim Nachweis von Pkw-Stellplätzen berücksichtigt, um eine weitere Versiegelung von Kölner Grün, nur aufgrund der Nachweispflicht von Stellplätzen zu verhindern +++ Dauergrün für den Fußverkehr und Dauerrot für den motorisierten Individualverkehr für einen Test bei 10 Ampeln fordert Die Fraktion. Die Ampelphasen ändern sich nur bei Bedarf. Solche Ampeln sollten etwa an Schulwegen getestet werden. +++ Der Verkehrsausschuss berät heute über einen Livestream seiner Sitzung in der Zukunft. +++
ag