Köln | Das Landgericht Köln hat eine Entscheidung gegen den Vermieter einer Villa getroffen. Der Mann vermietete seine Villa an Hochzeitspaare – auch sein Schlafzimmer. Dazu bietet er die Villa im Internet an. Er lehnte die Anfrage eines homosexuellen Paares ab. Das Landgericht Köln stellte fest, hierbei handelte es sich um Diskriminierung.

Der Vermieter hatte sich geweigert an das Paar zu vermieten, noch bevor eine Besichtigung stattfinden konnte. Das Landgericht stellt dazu fest: „Diese Weigerung war nicht rechtens, befand die Kammer des Landgerichts, denn sie verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel dieses Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Die Richter stellen fest, dass eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität stattgefunden hat. Die Richter stellten zudem fest, dass ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG vorliege.

Aktenzeichen: EdM 3/16

Autor: Andi Goral