Köln | aktualisiert | Im Rechtstreit zwischen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) und der Stadt Köln hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden, dass sich Oberbürgermeisterin (OB) Reker kritisch zum AfD-Parteitag in Köln äußern darf, „wenn dabei die Nutzung amtlicher Mittel unterbleibt“.

Anfang Februar hatte OB Reker sich der Kritik aus weiten Bevölkerungskreisen – Karnevalisten eingeschlossen – am AfD-Bundesparteitag im Kölner Hotel Maritim angeschlossen. Unter anderem wurde sie in der Presse wie folgt zitiert: „Ich finde es unerträglich, dass unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei missbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist.
Die AfD sah darin eine „vorsätzliche Rechtsbeugung“ und einen Verstoß gegen „das Neutralitätsgebot“ der Oberbürgermeisterin. Diese Äußerung sei tendenziös und hart an der Grenze zur Hetze. Sie klagte auf Unterlassung. Ob diese Klage gegen ein Stadtorgan  ausgerechnet durch den AfD-Fraktionsvorsitzenden im Kölner Rat eingereicht werden durfte, ist derzeit strittig.
Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass Reker mit ihrer Kritik am Parteitag der AfD im Maritim-Hotel Köln nicht gegen das Gesetz verstoßen habe. Danach steht es ihr auch als Oberbürgermeisterin frei, sich „im politischen Meinungskampf zu dem geplanten Parteitag auch pointiert kritisch zu äußern“, so das Verwaltungsgericht Köln. Das Verwaltungsgericht stellt aber auch fest, dass Reker zwar befugt sei, sich im politischen Meinungskampf zu dem geplanten Parteitag zu äußern, bei einer solchen Äußerung, sie aber nicht auf städtische Personal- oder Sachmittel zurückgreifen dürfe.

Stadt Köln nimmt Stellung

Die Stadt Köln sehe sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass Oberbürgermeisterin Henriette Reker auch künftig ihre persönliche politische Meinung zu den geplanten Protesten anlässlich des AfD-Bundesparteitags in Köln öffentlich äußern könne. Auch als Mitglied des Rates der Stadt Köln sei sie nicht zur Neutralität verpflichtet, betont die Stadt. Das Gericht habe der Stadt mit seiner Entscheidung lediglich untersagt, für eine solche persönliche Erklärung auf städtische Personal- und Sachmittel zurückzugreifen – hier ging es um einen zeitlichen Aufwand von insgesamt rund 45 Minuten – da hierdurch eine Verpflichtung zur Neutralität begründet werde.

Reker: „Deshalb werde ich meine persönliche politische Meinung auch künftig klipp und klar gegenüber Öffentlichkeit und Medien vertreten.“

„Ich habe als direkt gewählte Oberbürgermeisterin das Recht und die Pflicht, mich zu den Themen, die das Zusammenleben in unserer Stadt in einem empfindlichen Kern berühren, zu äußern. Allein die Übernahme der Funktion als Oberbürgermeisterin macht mich nicht zu einem politischen Neutrum. Deshalb werde ich meine persönliche politische Meinung auch künftig klipp und klar gegenüber Öffentlichkeit und Medien vertreten“, unterstreicht Reker.

Der im Eilverfahren erfolgte Beschluss sei noch nicht rechtskräftig, die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ist möglich. Die Stadt Köln wolle in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegt.

Autor: ib | ehu