Koblenz | Der Waffenhersteller Heckler & Koch hat sich im Streit um die Treffsicherheit des Bundeswehr-Sturmgewehrs G36 gegen die Bundesrepublik durchgesetzt. Das Landgericht Koblenz wies am Freitag Schadenersatzforderungen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr zurück. Das G36 erfülle die notwendigen Anforderungen.

Das Bundeswehr-Beschaffungsamt hatte seine Forderungen mit einer ungenügenden Treffsicherheit des Gewehrs. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte entschieden, das Sturmgewehr ab 2019 auzumustern. Heckler & Koch hatte die Schadensersatzforderungen zurückgewiesen.

Autor: dts