Das Symbolbild zeigt den Schriftzug am Eingang zum Kölner Autokino. | Foto: Bopp

Köln | Lange Zeit war das Autokino in Köln zwar kein Lost Place, aber ein Ort der in Köln nicht für breite Bevölkerungsschichten interessant war.  Dann kam Corona und das Autokino in Porz-Eil in aller Munde. Für Menschen mit wenig Geld und Familien war das Autokino immer auch ein Platz, wo sie günstig einkaufen konnten. Am 7. Dezember entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die Ordnungsverfügung, die die Stadt Köln gegen den Betrieb von Märkten und Konzerten erließ rechtskräftig ist. Ist jetzt Schluss mit den Märkten?

Die Märkte

Vier Märkte finden auf dem Gelände des Autokinos statt. Mittwoch und am Samstag bieten Händler:innen ihre Neuwaren feil. Da gibt es Obst und Gemüse oder gebrauchte Kleinmaschinen, wie Bohrmaschinen oder anderes. Diese Märkte versorgen Kölner:innen, die wenig Geld haben, denn die dort feilgeboten Waren sind nicht die, die im klassischen Supermarkt perfekt inszeniert zum Kauf locken. Es ist beim Obst etwa Ware, die schon mal krumm gewachsen oder fleckig ist. Es sind Milchprodukte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum. Es ist ein Angebot für Menschen mit wenig Geld. Axel Wahmke, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft DWJ, sagte gegenüber report-K, dass auf diesen Märkten Menschen einkauften, die sonst zur Tafel gingen.

Am Freitag und Sonntag bieten vor allem Trödler ihre Waren an. Da sind schon mal Bohrmaschinen darunter, die erst einmal repariert werden müssen, bevor das erste Loch gebohrt werden kann. Die Zeiten in denen auf den Märkten auch Hehlerware zu finden sei, seien allerdings lange vorbei, so der Betreiber. Hier hat es 2017 einen Wechsel bei den Veranstaltern gegeben und seither gebe es keinen Hehlerware oder ein Angebot an Markenplagiaten mehr. Der Betreiber verweist zudem darauf, dass viele Händler ihren Lebensunterhalt mit ihren Ständen auf den Märkten verdienten. Und es gebe 20 Mitarbeitende, die als Angestellte auf dem Trödelmarkt und im Kino ihr Gehalt verdienten.

Das Ordungsamt am Gelände des Autokinos in Köln-Porz. | Foto: Bopp

Fehlende Genehmigung

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Ordnungsverfügung der Stadt Köln. Es geht ums Baurecht. Aktuell liege für den Bereich ausschließlich nur eine Genehmigung für den Betrieb eines Autokinos vor. Damit fänden die Märkte und Konzerte auf dem Gelände ohne rechtmäßige Genehmigung statt. Daher habe die Kammer in der Eilentscheidung auch die Ordnungsverfügung der Stadt Köln bestätigt. Den bauordnungsrechtlich ist der Betrieb von Konzerten und Märkten auf dem Gelände nicht möglich. Nur der Betrieb des Autokinos ist derzeit rechtmäßig, alle anderen Veranstaltungen illegal. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln erging am 7. Dezember. Allerdings habe der Betreiber, so das Gericht, auch keinen Bauantrag gestellt, mit dem er, sofern dieser genehmigt würde, auch Konzerte oder Märkte auf dem Gelände betreiben könnte.

Der Betreiber will gegen den Eilbeschuss des Verwaltungsgerichts nicht in Berufung vor das Oberverwaltungsgericht NRW ziehen. Die Märkte dürfen daher eigentlich nicht mehr stattfinden und die Stadt Köln kann ein Zwangsgeld verhängen. Der Betreiber sagt aber auch, dass der alleinige Betrieb des Autokinos nicht kostendeckend sei. Um die Kosten zu decken, brauche er Märkte und Konzerte.

Es gilt auch nicht das Gewohnheitsreicht, dass auf dem Gelände seit fast 40 Jahren Märkte stattfinden. Denn deren Betrieb ist ohne bestehende Baugenehmigung formell illegal.

Einstellung der Märkte

Der Betreiber des Autokinos schreibt: „Die Märkte sind Grundlage für den Autokinobetrieb, der ohne dies nicht wirtschaftlich zu betreiben ist.“ Jetzt droht die Schließung bis Ende dieses Jahres. Dann gebe es eine einjährige Kündigungsfrist. Und dann wäre Ende 2023 Schluss mit Autokino und Märkten. Damit würde eines der wenigen verbliebenen Autokinos seinen Betrieb einstellen.

ag