Symbolbild Parken

Köln | Die Stellplatzsatzung ist in bestes Bürokratendeutsch gekleidet. Es geht darum, wer Wohn- oder Gewerberaum in Köln schafft, der muss nachweisen, dass er genügen Stellplätze für Pkw oder Fahrräder bereitstellen kann. Kann die Bauherrin oder der Bauherr dies nicht, dann hält die Stadt Köln die Hand auf und verlangt eine Stellplatzablöse. Aber alles wird besser: Dort wo es ausreichenden ÖPNV gibt kann reduziert werden. Dazu bietet die Stadtverwaltung jetzt eine schöne bunte digitale Karte an.

Die Karte ist vor allem für Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Investorinnen und Investoren von Bedeutung. Denn sie müssen wissen, wie viele Stellplätze sie bei einem Bauvorhaben vorhalten müssen und wie viel Stellplätze sie gegen Zahlung der Stellplatzgebühr von der Stadt Köln ablösen müssen. Die Stadt Köln weist dabei übrigens nicht nach, ob sie diese Stellplätze garantieren kann.

Jetzt soll die Zahl der Stellplätze reduziert werden können, wenn das Bauvorhaben in einem Gebiet liegt in dem es eine gute Anbindung des ÖPNV gibt. So kann etwa in der Körnerstraße im Kölner Stadtteil Ehrenfeld die Zahl der Stellplätze um den Faktor 40 Prozent reduziert werden.

Köln hat seit 2022 eine vom Stadtrat beschlossene Stellplatzsatzung. Sie hat die ehemals landesweite Regelung durch die Bauordnung NRW (BauO NRW) und die bisher gültige Ablösesatzung aus dem Jahr 2001 ersetzt. Die Stellplatzsatzung hat zum Ziel, die Anzahl der Kfz-Stellplätze auf das notwendige Minimum zu reduzieren und Anreize für den flächendeckenden Ausbau von Mobilitätsstationen, Car- und Bike-Sharing-Angeboten, Fahrradabstellanlagen und Elektroladesäulen für E-Fahrzeuge zu schaffen.

Die Karte kann unter www.stadt-koeln.de/reduktionskarte abgerufen werden.