Köln | Die Stadt Köln verfügt in ihrem Melderegister über persönliche Daten ihrer Bürger. Wer nicht möchte, dass die Stadt Köln seine persönlichen Daten weitergibt, der muss schriftlich widersprechen.

Dies betrifft etwa die Weitergabe der Daten an Parteien oder Wählergruppen vor Parlaments- und Kommunalwahlen oder bei Volksbegehren, Bürger- und Volksentscheiden. Wer nicht möchte, dass seine Daten über das Internet in Form von einfachen Melderegisterauskünften abgerufen werden können, der muss ebenso widersprechen.

Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk erhalten nur nach Einwilligung der Betroffenen Informationen zu Alters- und Ehejubiläen. Dies gilt auch für die Weitergabe der Daten an Adressbuchverlage.

Autor: ag