Köln | Auf dem Gebiet der Gemeinde Swisttal sollten vier Windenergieanlagen ohne Umweltverträglichkeits-Vorprüfung errichtet werden. Genehmigt hatte die Bezirksregierung Köln. Jetzt wurde festgestellt, dass im Bereich der Windenergieanlagen das letzte Schwerpunktvorkommen der Grauammer in Nordrhein-Westfalen, einem Singvogel, liegt. Die Grauammer ist vom Aussterben bedroht. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Entscheidung getroffen.

Bau und Betrieb der Anlagen ohne ordnungsgemäße Umweltverträglichkeits-Vorprüfung seien europarechtswidrig; sie dürften erst dann erfolgen, wenn die Umweltverträglichkeits-Vorprüfung nachgeholt und dabei das Grauammer-Vorkommen berücksichtigt worden sei. Komme die Bezirksregierung dabei zu dem Ergebnis, dass erhebliche Umweltauswirkungen – etwa auf die Grauammer – möglich seien, müsse eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, bei der auch die Öffentlichkeit zu beteiligen sei. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 8 B 400/14 (I. Instanz: VG Köln 13 L 2301/14)

Autor: ag