Düsseldorf | Das Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einer Verfassungsbeschwerde von 17 Kommunen gegen eine landesgesetzliche Regelung im Zusammenhang mit der Verteilung von Wohngeldeinsparungen nicht stattgegeben. Die Kommunen hatten sich dagegen gewehrt, dass in den Jahren 2007 bis 2009 zu viel gezahlte Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 240 Millionen Euro mit künftigen Zahlungen im Zeitraum 2011 bis 2018 verrechnet werden sollen.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte Präsidentin Dr. Brandts aus, die Bestandskraft der in den Jahren 2007 bis 2009 ergangenen Festsetzungsbescheide stehe dem gesetzlich angeordneten Vorteilsausgleich nicht entgegen. Die damals gewährten überhöhten Zuweisungsbeträge würden nicht zurückgefordert, vielmehr werde der Vorteil in der Zukunft zeitlich gestreckt – überwiegend im Wege der Verrechnung – abgeschöpft. Dies gewährleiste die Gleichbehandlung der Kommunen im Gesamtzeitraum von 2007 bis 2019.

Der Grundsatz des Vertrauensschutzes sei nicht verletzt. Die Regelungen entfalteten zwar in der Sache rückwirkende Kraft. Diese Rückwirkung sei indes zulässig, weil die Beschwerdeführer zu keinem Zeitpunkt auf den Fortbestand der Verteilung in den Jahren 2007 bis 2009 hätten vertrauen können. Der begrenzte Umfang der zu verteilenden Mittel und die daraus folgenden Auswirkungen einer Änderung des Verteilungsmaßstabs seien von Anfang an erkennbar gewesen. Gleiches gelte für die Fehleranfälligkeit der Daten, die der ursprünglichen Verteilungsregelung zu Grunde gelegen hätten.

Die Einschränkung der Finanzausstattung der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte genüge dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Soweit die Kreise die wirtschaftliche Entlastung in den Jahren 2007 bis 2009 durch Senkung der Kreisumlage an die kreisangehörigen Gemeinden weitergegeben hätten, seien sie haushaltsrechtlich nicht gehindert, die mit den angegriffenen Regelungen verbundenen finanziellen Einbußen bei der Bemessung der Kreisumlage in den Jahren 2011 bis 2019 zu berücksichtigen.

NRW-Arbeitsminister begrüßt Urteil

Arbeitsminister Guntram Schneider begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW im Streit um an einige Kommunen ausbezahlte zu hohe Zuweisungsbeträge für das Wohngeld. „Das Gericht hat unsere Linie bestätigt und anerkannt, dass die Landesregierung die Mittel gerecht verteilt“, sagte Schneider in Düsseldorf.

„Das Gericht hat nun bestätigt, dass wir ein faires Verfahren gefunden haben und die Kommunen nicht überfordern. Denn wir verlangen grundsätzlich keine Rückzahlung, sondern wollen die Überzahlungen mit künftigen Zahlungen im Wege der Verrechnung ausgleichen, und das über einen langen Zeitraum.“, so Schneider weiter.

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Hintergrund-Info:

Hintergrund ist die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe im Jahr 2005. Danach hat das Land Ausgaben für das Wohngeld eingespart, da ein Großteil der Berechtigten fortan von den Kommunen Leistungen der Grundsicherung erhielt. Die eingesparten Gelder hat das Land nach einem bestimmten Schlüssel an die kommunalen Grundsicherungsträger weitergeleitet.

Das Landesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 festgestellt, dass die der Mittelverteilung zugrunde liegenden Daten korrigiert werden mussten, um die Ungleichbehandlung einzelner Kommunen in den Jahren 2007 bis 2009 zu beseitigen.

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Autor: dd | Foto: Hugo Berties/Fotolia
Foto: Das Landesverfassungsgericht hat eine Klage von 17 Kommunen abgewiesen (Symbolfoto).