Berlin (dts Nachrichtenagentur) -|eisen: Das Bundeskabinett wird den entsprechenden Gesetzentwurf der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe) zufolge am Mittwoch verabschieden. Das Gesetz zu diesen sogenannten Regionalisierungsmitteln soll rückwirkend ab Januar 2016 gelten. In den Folgejahren wachse die Summe jeweils um 1,8 Prozent auf mehr als 10,5 Milliarden Euro im Jahr 2031, berichtet die Zeitung unter Berufung auf den Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums.

Mit diesem Geld sollen die Länder eine angemessene Versorgung mit öffentlichem Nahverkehr sicherstellen. Das Gesetz verpflichte sie dazu, dem Bund die Verwendung der Mittel nachzuweisen. Im Mai hatten sich die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung darauf verständigt.

Der für Verkehrspolitik zuständige SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte der „Rheinischen Post“, der Bund investiere 8,2 Milliarden Euro in den Schienenpersonennahverkehr, damit Pendler zu fairen Preisen gut zur Arbeit und nach Hause kämen. „Mit dem Gesetz wird endlich Rechtssicherheit geschaffen“, sagte Bartol. Die Mittel könnten nun ohne Risiko an die Länder ausgezahlt werden.

Autor: dts