Köln | Am Dienstag erreicht das Thema Kalkberg erneut das höchste politische Gremium in dieser Stadt, den Rat: Deine Freunde und Freie Wähler fordern ein Moratorium und die Klärung der Perspektive für den Kalkberg. Neben den aktuellen Fragen zur Rettung der Deponie – ob der Hangar gerettet werden kann ist dabei nachgeordnet – steht auch die Frage im Raum, wie konnte es dazu kommen: Wie sorgfältig gingen die Verantwortlichen Stadtdirektor Guido Kahlen, Henriette Reker, damals Umweltdezernentin, heute Oberbürgermeisterin mit Planung, aber auch mit Bedenken, Warnungen und Fragen aus der Bevölkerung um? Wie intensiv die Kontrollorgane, Regierungspräsidentin Gisela Walsken und die Kölner Politik, die Ausschüsse des Rates, die Bezirksvertretungen? Schon 2012 und Anfang 2013 lagen Fragen zur Standfestigkeit der Deponie und deren Inhalt den Verantwortlichen immer wieder vor und waren öffentlich. Weitergehende Untersuchungen mit dem Hinweis auf die bereits vorliegenden Gutachten lehnte man unisono ab. Schlimmer noch, man scheint die wenigen Untersuchungen gar nicht gelesen zu haben. Und das vor dem Kauf der Deponie und den Baumaßnahmen. Eine Spurensuche und Kommentar.

­Schon im Ratsbeschluss für den Kauf des Kalkberges vermisst man die Begründung oder zumindest den Hinweis, dass es sich um einen schwierigen Baugrund handelt und welche Untersuchungen es gibt, dass dieser als Baugrund geeignet ist.

Am 28.6.2012 beschloss der Kölner Rat in nichtöffentlicher Sitzung den Erwerb des Kalkberges. Der Kaufpreis für die Fläche A, den Kalkberg: Ein Euro (symbolisch) für 77.684 qm. Als Zweck nennt die Beschlussvorlage: „Ankauf zur Errichtung und zum Betrieb einer Rettungshubschrauberstation.“ Als besondere Bedingung nennt der Beschluss: „Der symbolische Kaufpreis für die Grundstücksfläche A beinhaltet die Übernahme sämtlicher Verpflichtungen aus dem zwischen der Eigentümerin und der Stadt Köln (Umwelt- und Verbraucherschutzamt) abgeschlossenen Sanierungsvertrag.“ Der Kalkberg wird als Altlast unter der Nummer 80206 geführt. Die Sanierung wird exakt beschrieben und auch, dass der Kalkberg bei der Sanierung ab 1999 mit einer „wasserschwerdurchlässigen“ Deckschicht versehen wurde. Weiter heißt es: „Das auf dem Plateau anfallende Niederschlagswasser wird über Rinnen einer neu errichteten Versickerungsanlage zugeführt.“ Seit Abschluss der Teilsanierung 2004 konnte der Kalkberg somit in seinen zentralen Teilen mit Hilfe des Drainagesystems weitgehend entwässert werden. Zudem weist die Beschlussvorlage die Sorge um das verunreinigte Grundwasser aus. Mit keinem Wort wird in dieser Vorlage darauf eingegangen, ob der Baugrund die nötige Statik aufweist, um den Zweck zu erfüllen, für den er erworben wurde.

Der Ölfund im Sommer 2012

Im Sommer 2012 machte der Diplom-Geologe Tim Scheuch, die Redaktion dieser Internetzeitung darauf aufmerksam, dass es an der Nordseite des Kalkberges einen Bereich gebe mit einer zähflüssigen Masse. Ein Redakteur machte sich mit Tim Scheuch auf den Weg und sammelte Probenmaterial an der Oberfläche. Die Redaktion lies dieses auf ihre Kosten in einem unabhängigen Umweltlabor beproben. Am 22.10.2012 veröffentlichte diese Internetzeitung einen Artikel mit der Frage: „Öl gefunden, wo keines sein darf – Was ist wirklich drin im Kalkberg?“ Andere Kölner Lokalmedien zogen nach und in verschiedenen Bezirksvertretungen und auch im Umweltausschuss wurde das Thema zwar erörtert, aber intensiv untersucht nicht. Der Kaufvertrag war zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterschrieben. Anstatt solche – eigentlich beunruhigenden Meldungen – zum Anlass zu nehmen und tiefer zu bohren, wiegelten Umweltdezernentin Reker und Stadtdirektor Kahlen ab. Die Bürgerinitiative ging darauf einen Schritt weiter und trug die Fragen an die Aufsichtsbehörde weiter – an Regierungspräsidentin Walsken. Auch Bürgeranfragen nach der Standfestigkeit wurden nicht ernst genommen. Bis heute ist ungeklärt was wirklich drin ist im Kalkberg und da stellt sich die Frage, wie konnten die Verantwortlichen die Standfestigkeit einschätzen?

Keine umfassende Untersuchung

Im Dezember unterrichtete das Umwelt- und Verbraucherschutzamt unter der Vorlagennummer 4332/2012 vom 29.11.2015 mit einer Mitteilung, die die dafür zuständige Dezernentin Reker gezeichnet hat, die Bezirksvertretungen Mülheim und Kalk, den Ausschuss für Umwelt und Grün und den Gesundheitsausschuss über die Ölfunde, die am 22.10.2012 bei report-K veröffentlicht wurden. In der Mitteilung heißt es: „Noch am gleichen Tag wurde die Fundstelle durch Mitarbeiter der Verwaltung in Augenschein genommen. Da für den Folgetag der Notartermin zum Ankauf des Kalkberges durch die Stadt geplant war, hat die Verwaltung einen Haftungsausschluss für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ölfund in den Kaufvertragsentwurf aufnehmen lassen. Dies veranlasste den Verkäufer, den geplanten Notartermin abzusagen. Anschließend wurde mit der Eigentümerin ein Untersuchungsprogramm zur Eingrenzung und Ursachenforschung abgestimmt. Durch die Eigentümerin wurden noch in der gleichen Woche Bodenuntersuchungen mit chemischer Analytik durchgeführt.“ Dieses von der damaligen Eigentümerin GSE in Auftrag gegebene Gutachten grenzte den Ölschaden auf einen Bereich von 14 mal einen Meter ein, der dann von der Eigentümerin entsorgt wurde. Untersucht wurde also nur der Bereich aus dem auch die Probe stammte, die diese Internetzeitung beproben ließ. Die Mitteilung aus dem Amt Reker bezieht sich dabei auch auf die Bodenuntersuchung und die 300 Einstiche, die man vorgenommen hatte. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich um Bodenproben aus einer Tiefe von max. 10 cm. Dabei sollte festgestellt werden, ob eine Gefahr durch belasteten Oberboden für die Bevölkerung bestehe, wenn diese den Kalkberg und die Aussichtsplattform nutzt.

In der Mitteilung heißt es weiter: „Teilflächen des Kalkberges sind wegen des dichten Bewuchses allerdings nicht zugänglich. Hier können weitere kleine Schäden nicht mit 100 prozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden. Für eine Begutachtung dieser Teilflächen wäre eine Rodung erforderlich. Solche Maßnahmen hält die Verwaltung angesichts der vorliegenden Ergebnisse nicht für erforderlich und unverhältnismäßig.“ Deutlich wird hier, die Frage nach dem „Was ist wirklich drin im Kalkberg“ interessierte die Verwaltung nicht und das zu einem Zeitpunkt als der Kaufvertrag noch nicht vollzogen war.

Bürgerinitiative schaltet Ende 2012 Regierungspräsidentin ein

Am 14.12.2012 schrieb Boris Sieverts für die Bürgerinitiative Kalkberg an die Regierungspräsidentin Gisela Walsken einen offenen Brief zur Altlastenproblematik auf dem Kalkberg in ihrer Funktion als Rechts- und Fachaufsicht nach §§ 119 ff. Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Sieverts schreibt: „Bekanntlich hat die Stadt Köln mit Beschluss vom 28.06.2012 den Ankauf des Kalkberges bereits gefasst. Dies ungeachtet der bislang ungeklärten Altlastenproblematik. Art und Umfang der Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt durch die Altlast sind aus nicht nachvollziehbaren Gründen bislang nur unzulänglich erforscht, ferner droht eine unabsehbare Kostenbelastung des städtischen Haushalts durch den Erwerb
des offenkundig kontaminierten Kalkbergs.“ Der Brief mahnt an mehreren Stellen an, dass die Altlast Kalkberg nicht ausreichend untersucht ist. Er zitiert auch den ehemaligen Leiter der Kölner Feuerwehr Neuhoff, der den Kalkberg gar zur bestuntersuchten Altlast Kölns stilisierte. In Bezug auf den Ölfund schreibt Sieverts: „Wie kann es sein, dass ein Mitglied der Bürgerinitiative auf der angeblich bestuntersuchtesten Industriedeponie der Stadt mit bloßem Auge eine Kontamination
vorfindet, die sämtlichen beteiligten Stellen bislang entgangen sein soll? Dies ist schlicht nicht nachvollziehbar.“ Weiter heißt es in dem Schreiben: „Daher muss die Stadt Köln sich die Frage stellen lassen, aus welchem Grund die Nord-Westflanke bislang nicht ausreichend untersucht worden ist. Sachgerechte Gründe sind hierfür nicht ersichtlich. Möglicherweise war der Umstand für dieses Säumnis mitursächlich, dass die Nord- und die Westflanke des Kalkbergs vergleichsweise dicht an die Wohnhäuser und Bahngleise heranreicht. Da beide Flanken sehr steil sind, müssten sie, aus statischen Gründen, vor ihrer Abdeckung mit einer gering wasserdurchlässigen Bodenschicht abgeflacht werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Böschungswinkel würde diese Maßnahme den Haldenfuß jedoch bis in den Bahnkörper hinein bzw. bis in die Wohngrundstücke hinein verlagern. Da dies extrem aufwendig wäre, könnte dieser Umstand, insbesondere angesichts der dadurch versursachten erheblichen Kosten, zu dieser „Nachlässigkeit“ geführt haben. Abschließend bleibt festzustellen, dass das Gutachten der DMT in nahezu allen Abschnitten eindeutige Empfehlungen zu weiteren Gefahrenerforschungsmaßnahmen ausspricht und sodann im Anschluss an diese Untersuchungen die Entscheidung über die geeigneten  Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen empfiehlt. Angesichts des bislang unbekannten Gefährdungspotentials und der damit einhergehenden, derzeit nicht abschätzbaren Sicherungs-/Sanierungskosten ist eine zügige Umsetzung dieser Maßnahmen zu fordern und dies, bevor sich die Stadt Köln mit einem solchen Umweltrisiko belastet.“ Die Bürgerinitiative forderte damals eine Aufhebung des Kaufbeschlusses und Tiefensondierungen. Das Schreiben machte auch aufmerksam, dass das städtische Rechnungsprüfungsamt am 28.10.2011 vor Risiken gewarnt hatte.

Bürgerinitiative fragt schon 2012 nach Gründung und damit Standsicherheit

In einem wesentlichen Teil nimmt das Schreiben auch Bezug auf die Gründung der Station: „Ferner möchte ich in diesem Zusammenhang auf die bereits jetzt absehbare Kostenexplosion hinweisen, zu welcher der Bau der   Hubschrauberbetriebsstation aller Voraussicht nach führen und auch den Haushalt der Stadt Köln belasten wird. Die veranschlagten Baukosten werden die Kostenträger nach der aktuellen Kalkulation mit 11,5 Mio EUR statt mit den ursprünglich eingeplanten 2,5 Mio EUR belasten. Angesicht der Altlastenfunde ist zu erwarten, dass die
Anforderungen an eine fachgerechte Sanierung bzw. Sicherung auch die Baukosten der Betriebsstation erheblich verteuern werden. Dies nicht zuletzt durch erhöhte technische Anforderungen an die Gründung, Zuwegung und Entwässerung sowie durch absehbare Verzögerungen. Bereits nach der aktuellen Kostenkalkulation übersteigen die Baukosten der Zufahrtsstraße die Baukosten der Betriebsstation. Der in der Kostenkalkulation enthaltene Risikozuschlag von 20 Prozent dürfte angesichts der ungenauen Berechnungen, die überdies zum Teil auf nicht verifizierbaren Berechnungen beruhen, wesentlich zu niedrig angesetzt sein. Eine Verdoppelung der Kosten dürfte hingegen zu erwarten sein.“ Auch hier bezieht sich die Bürgerinitiative auf eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes: „Der Fachverwaltung liegt seit dem 17.8.2011 eine ausführliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zu der bis dahin mehrfach fortgeschriebenen, ergänzten oder ersetzten Kostenberechnung zur Errichtung der Hubschrauberstation vor. Die bereits im Jahre 2006 bemängelten Unterlagen waren in vielen Bereichen nicht optimiert worden (…). In allen Kostengruppen von Grundstücks- bis Ingenieurkosten blieben Unklarheiten, die eine sichere Bewertung der veranschlagten Kosten ausschlossen. Es waren pauschale Annahmen, Risiken beim Eingriff in den Kalkberg, unklare Mengenverhältnisse, ungenaue Ermittlungen (…)“ Regierungspräsidentin Walsken wurde damals gebeten einzuschreiten.

Stadtdirektor Kahlen spielt in seiner Antwort Bedenken herunter

Am 1. Februar 2013 antwortet Stadtdirektor Guido Kahlen auf den offenen Brief der Bürgerinitiative an die Regierungspräsidentin. Kahlen bezieht sich auf eine Bodenuntersuchung aus dem Jahr 1993 und dass der Schwerpunkt der Untersuchungen auf dem Grundwasser lagen. Er bezieht sich auch auf die Sanierung des Plateaus. Zum Ölfund schreibt Kahlen: „Im Oktober 2012 wurde eine lokale Ölkontamination festgestellt, die aller Wahrscheinlichkeit nach auf eine illegale Abfallbeseitigung zurückzuführen ist. Es gibt keinerlei Hinweise auf die systematische oder flächendeckende Verbreitung von Ölen auf dem Kalkberg“. Dies schreibt der Stadtdirektor, obwohl Reker in ihrem Schreiben feststellt, dass man nicht überall untersucht habe. Interessant ist, aus heutiger Sicht auch ein Zitat der Unteren Bodenschutzbehörde, das Kahlen in seiner Stellungnahme an Walsken zitiert: „Der Nutzung des Kalkberges als Hubschrauberstation steht die Altlastensituation nicht entgegen. Die Umsetzung der geplanten Nutzung würde die Situation verbessern, da mit dem Bau der Station die bestehende Abdichtung des Kalkberges verbessert wird.“  Die Fragen nach den Kosten und Kostensteigerung oder der Gründung wischte Stadtdirektor Kahlen damals vom Tisch oder ging gar nicht auf sie ein und versicherte 2013 die Planungen lägen im Kostenrahmen. Auf die Risiken beim Eingriff in den Kalkberg ging Kahlen ebenfalls in seiner Antwort nicht ein.

Bürger stellen Fragen nach der Standsicherheit

Anfang 2013 gab es von mehreren Bürgern Einwohnerfragen zur Standsicherheit des Kalkberges, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigten. Auch die Stahlbetonstützmauer am nördlichen Deponiefuß war Thema und deren Zustand mit tiefen Rissen und stark korrodierten Baustählen, die mit dem bloßen Auge zu erkennen waren. Auch der Bergdruck war Thema der Anfrage. Am 25.4.2013 kam es dann erneut zu einer Einwohneranfrage an die Bezirksvertretung Kalk mit gezielten Fragen zur Standsicherheit der Nordwestflanke der Hochdeponie. Diese mit den Anworten der Verwaltung dokumentieren wir im Infokasten am Ende des Artikels*. Auf die Frage: „Welche Ergebnisse erbrachten die ingenieurgeologischen Gutachten in Bezug auf die Standsicherheit der Nordwestflanke der Hochdeponie Kalkberg?“, antwortet die Verwaltung: „Die Begutachtungen des Kalkberges haben ergeben, dass weder vom Bau der Erschließungsstraße noch der eigentlichen Rettungshubschrauberstation ein Risiko für die Standsicherheit des Kalkberges ausgeht.“


Bei den Arbeiten zur Umformung des Plateaus mischten sich Deponiegut und Erdmaterial

Bau und Desaster

Dann wurde es politisch still um den Kalkberg und auf dem Berg laut, denn die Bauarbeiten begannen. Der Berg und die Deponie wurden an mehreren Stellen großflächig geöffnet und plastisch völlig umgebildet. Vor allem auf dem Plateau, dass vor dem Bau mit einer wasserundurchlässigen Schicht versehen war, wurden für die Nivellierung des Baugrundes abertausende Kubikmeter Deponiegut abgebaggert. Das Drainagesystem der Deponie wurde bei den Baumaßnahmen so weitgehend zerstört oder überbaut. In der Folge drang erneut  Niederschlagswasser ungehindert in die Deponie ein und brachte diese vermutlich wieder in Bewegung. (Das was die zwischen 1999 und 2004 aufgebrachte Schutz- und Deckschicht bei der Sanierung durch den Alteigentümer verhindern sollte und zu dem Ergebnis führte, dass die Belastung des Grundwasser zurückging) Vermutlich haben die nun ungehindert eindringenden Niederschläge die bereits weitgehend entwässerten Kalkschlämme im Kern der Deponie wieder aufgeweicht, plastifiziert und damit kriechfähig gemacht. Das abgebaggerte Deponiegut nutzte man dazu einen 9 m hohen Schallschutzhügel unmittelbar östlich des Hangars aufzuschichten. Mit einem Gesamtgewicht von 50.000 Tonnen bildet diese Kuppe nun eine Punktbelastung auf das Zentrum der Deponie, sodass die vermutlichen aufgeweichten Kalkschlämme im Kern der Deponie durch diesen Druck nun nach Außen gepresst werden könnten. Genau im Untergrund der Kuppe wurde von den Gutachtern des TÜV Rheinland 1995 die Rammkernsondierung 7 (RKS 7) abgeteuft. Bei einer Tiefe von 7 m wurde ein Hohlraum angetroffen und die Sondierung abgebrochen. Es gab insgesamt nur 15 Sondierungen, von denen nicht eine den gesamten Deponiekörper durchteuft hat. Das TÜV-Gutachten liegt der Stadt Köln vor und man hätte es nur genau lesen müssen. Aktuell trägt die Stadt Köln die neu geformte Kuppe und Belastung von 50.000 Tonnen wieder ab, weil man ein Totalversagen der Deponie ausschließen und verhindern will. Dabei stellt sich wiederum die Frage, wie werden sich diese Arbeiten auf die Deponie und die Standsicherheit des Hangars auswirken?


Auch hier erkennt man, dass Deponiegut und Erde gemischt sind – wie aggresiv das Deponiegut ist, sieht man an der heftigen Korrosion der Walze der Baumaschine

Warum kontrolliert beim Kalkberg keiner die städtische Verwaltung?

Der Ölfund im Sommer 2012 mag vielleicht wirklich nur an dieser einen Stelle lokalisiert gewesen sein, wir wissen es allerdings auch bis heute nicht. Er zeigt aber die Symptomatik auf, dass man bis heute nicht weiß, was wirklich und vor allem wo oder eben nicht im Kalkberg ist und ignoriert hat. Was nicht sein darf, darf nicht sein. Auch das neue „Grün“-Gutachten bohrte bisher nur an zwei Stellen, aber immerhin tief. Denn selbst solche Anzeichen wie unvermutet auf Öl zu stoßen, zu einem Zeitpunkt, als die Stadt noch nicht Eigentümerin der Altlast war, wurden nicht nachhaltig untersucht. Und es zeigt, dass die politisch Verantwortlichen sich bis heute nicht für Inhalt und Standfestigkeit ihres Baugrundes wirklich interessieren. Darauf hat die Stadt Köln jetzt einen Hangar und Landeplatz für Helikopter gegründet, die sich senken. Man hat auf eine Deponie gebaut, von der man vorher und heute nicht weiß, wie sie sich bewegt. So hat man nach Kenntnis von report-K weder das Setzungsverhalten der Deponie nach der Sanierung mit langjährigen geophysikalischen Messreihen beobachtet noch mögliche Folgen eines großflächigen Eingriffs in die Deponie auf deren Setzungsverhalten eruiert. Für die geplante und nun durchgeführte Neumodellierung der gesamten Deponie hätte zwingend ein neues Gutachten erstellt werden müssen, insbesondere in Hinblick auf das zukünftige Setzungsverhalten der Deponie. Eine weitere Frage ist, neben der, wer in der Verwaltung die Verantwortung trägt, die nach der politischen Kontrolle in den Ausschüssen des Rates. Warum hat niemand danach gefragt, ob es ein ähnliches Projekt mit einer solchen Baulast auf einer Deponie als Referenz schon gibt, ob die Untersuchungen ausreichend waren? Geht der Aktionismus auf dem Kalkberg jetzt einfach weiter? Man darf gespannt sein, wie der Rat der Stadt Köln, das Thema am morgigen Dienstag diskutiert.

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Kommentar

Wer baut, braucht einen festen Grund

Bauen ist kompliziert und man braucht Fachleute. Aber für eine Einschätzung braucht man diese eigentlich nicht: Wer ein Haus bauen will, braucht einen festen Grund und ein Haus ist nur so gut wie sein Fundament. Dies pflegen Großmütter einem mit auf den Weg zu geben und die waren weder Bauingenieurin, noch Architektin. Sondern hatten, neben klugen Sprüchen, viel Lebenserfahrung. Auf einer chemischen Deponie ist beides schwer zu finden: Fester Baugrund und Material mit dem man ein gutes und vor allem über Jahre sicheres Fundament gießen kann und das nicht von den chemischen Stoffen der Deponie angegriffen wird. Umso schwieriger übrigens zu finden, wenn man nicht weiß welche Stoffe in der Deponie sind. Wer dies nicht glaubt, dem sei ein Spaziergang an der Mauer der Nordflanke des Kalkberges empfohlen. Dort kann man die Risse und das korrodierte Eisen im kaputten Beton bis heute mit bloßem Auge sehen. Auch wenn man dort wenigstens Referenzpunkte angebracht hat, mit denen man misst, ob sich die Mauer bewegt.

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*Einwohneranfrage des Herrn Scheuch vom 07.01.2013 betr. Standsicherheit der Nordwestflanke der Hochdeponie Kalk 0566/2013 und Antwort der städtischen Verwaltung

report-K dokumentiert im Wortlau, kursiv gesetzt

Die im Betreff näher bezeichnete Einwohneranfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:

Frage: „Kann die Standsicherheit der Nordwestflanke der Hochdeponie Kalkberg beim Bau und beim Betrieb der Hubschrauberbasisstation und der zu ihr führenden zentralen Erschließungsstraße dauerhaft gewährleistet werden?“

Mit Bezug auf die drei nachfolgend benannten geologischen Gutachten (Ingenieurgeologisches Gutachten des Hubschrauberlandeplatz Kalkberg in Köln-Kalk, Büro Umwelt & Baugrund Consult GBR vom 14.11.2005; Kontrollarbeiten zur Deponieabdichtung des Kalkberg I in Köln-Kalk, Büro Umwelt & Baugrund Consult GBR vom 17.02.2011 und Umwelthygienische Untersuchung im Böschungsbereich parallel der Kalk – Mülheimer Straße auf dem Gelände des Kalkberg I in Köln, Büro Umwelt & Baugrund Consult GBR vom 03.04.2011) liegen keine Hinweise auf eine Einschränkung vor, dass der vorhandene Untergrund / Unterbau nicht als Straßenplanum herangezogen werden kann oder eventuelle Setzungen zu berücksichtigen wären.

Bereits in der konzeptionellen Planungsphase wurden Bodenverbesserungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen. Aus diesem Grunde beinhaltet die vorliegende Verkehrswegeplanung bereits unterhalb des Straßenplanums Untergrundstabilisierungsmaßnahmen.

Im Februar 2013 sind durch die Fa. GEOCONSULT Baugrunduntersuchungen sowohl für die Er-schließungsstraße als auch den Bau der eigentlichen Rettungshubschrauberstation durchgeführt worden. Die Ergebnisse werden im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt, ergeben aber keine Abweichungen zu den vorgenannten Erkenntnissen.
Zusatzfrage 1: Wie konnte die maximale Belastbarkeit der Erschließungsstraße ohne Kenntnis der Böschungswinkel der Nordflanke des Kalkberges ermittelt werden?“

Die Belastbarkeit der Erschließungsstraße war eine Vorgabe des Bauherren, um den späteren Dienstbetrieb zu gewährleisten (v.a. zur Anlieferung des Kerosin-Treibstoffes an die Tankanlage). Diese Vorgabe wurde in der weiteren Planung berücksichtigt.

Mit der Herstellung der Erschließungsstraße erfolgen parallel Geländemodellierungsarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde die max. Böschungsneigung zurzeit auf 1 : 1,5 festgelegt.  Wo dies nicht erreicht werden kann, werden Winkelstützwände den statischen Erfordernissen nach eingebracht. Daneben dienen diese auch dem Erhalt der hier bestehenden Gehölze.

Zusatzfrage 2: „Kann ein Böschungsversagen durch den Bau und Betrieb der zentralen Erschließungsstraße und eine damit einhergehender Hangrutschung an der Nordflanke des Kalkberges ausgeschlossen werden?“

Die Antwort ergibt sich aus den vorausgegangenen Antworten.
Zusatzfrage 3: Wann und durch welches Unternehmen oder Institut wurde die Nordwestflanke des Kalkberges topographisch vermessen und die Neigungswinkel der Böschungen ermittelt?“

Die Vermessung des Kalkberges im Verlauf der Planung für die Rettungshubschrauberstation sowie deren Erschließungsstraße erfolgte im Herbst und Winter 2012/13 durch Vermesser des städtischen Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Die Straßenplanung erfolgt durch DÜPLAN – Planende Ingenieure und die Baugrunduntersuchungen wiederum durch GEOCONSULT – Geologen für Umwelt und Baugrund.
 
Zusatzfrage 4: „Welche Ergebnisse erbrachten die ingenieurgeologischen Gutachten in Bezug auf die Standsicherheit der Nordwestflanke der Hochdeponie Kalkberg?“

Die Begutachtungen des Kalkberges haben ergeben, dass weder vom Bau der Erschließungsstraße noch der eigentlichen Rettungshubschrauberstation ein Risiko für die Standsicherheit des Kalkberges ausgeht. Weitere Details sind den Antworten zu den oben stehenden Fragen zu entnehmen.
Zusatzfrage 5: Müssen an der Westflanke des Kalkberges beim Bau der Verbindungsstraße diesel-ben Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, wie an der Südflanke des Kalkberges bei Bau der dortigen Straßeninfrastruktur?“

An der Westflanke des Kalkberges sind beim Bau der Erschließungsstraße keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Diese waren seinerzeit beim Bau der Abbiegespur der B55a (stadteinwärts) auf die Straße des 17. Juni erforderlich. Auf dem Kalkberg dagegen trifft die Erschließungsstraße bereits an der Nordwestecke auf das Höhenniveau des Stationsgeländes. Die Westflanke ist daher von der Erschließungsstraße nicht betroffen. Winkelstützwände sind nach aktueller Planung nur an der Nordflanke und an der Ostseite vorgesehen.

Autor: Andi Goral
Foto: Großflächig bearbeitete man das Plateau des Kalkberges für die Aufschüttungen rund um den Bau des Hangars, dass nach einer Sanierungsmaßnahme in den Jahren 1999 bis 2004 eigentlich gegen eindringendes Niederschlagswasser geschützt war.