Köln | Seit dem 1. Juli ist das neue Prostitutionsschutzgesetz in Kraft. Report-K hat nachgefragt, wie die Umsetzung gelingt. Die Stadt Köln geht von 1.500 bis 5.000 Prostituierten in Köln aus. Der Stadt Köln sind 200 Bordellbetriebe bekannt, sie geht aber von einer Dunkelziffer von 500 Betrieben aus.

Nach dem Prostitutionsschutzgesetz müssen sich Prosituierte registrieren lassen. Die Stadt Köln teilt mit, dass es derzeit keine validen Zahlen über die Anzahl von Prostituierten in der Stadt gebe. Man gehe von 1.500 bis 5.000 aus. Nach dem neuen Gesetz müssten sich diese nun anmelden. Der Prozess zur Registrierung laufe aber erst an teilte die Stadt Köln mit: „Nachdem erst verspätet am vergangenen Freitag die ‚vorläufige Verwaltungsvorschrift NRW‘ zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes durch das zuständige Wirtschaftsministerium NRW eingegangen ist, besteht erst seit diesem Zeitpunkt Klarheit hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen des Gesetzes. Unabhängig davon hatte die Stadt Köln intern bereits Raumbedarfe und erforderliche personelle Kapazitäten geklärt. Die Stadt Köln ist deshalb in der Sache bereits gut aufgestellt.“

Bis heute, so die Stadt habe sich weder ein Bordellbetrieb (Pflicht zur Anmeldung besteht bis 01.10.17) noch eine Prostituierte (Anmeldepflicht für Damen, die bereits vor dem 01.07. dem Gewerbe nachgegangen sind besteht bis zum 31.12.2017, für die anderen sofort) angemeldet. Mit der Bezirksregierung Köln ist aufgrund der verspäteten Umsetzung durch die Landesministerien eine kulante Auslegung der Fristen abgestimmt.

Prostituierte können sich seit dem 03.07.2017 beim Amt für öffentliche Ordnung (Gewerbeangelegenheiten) anmelden. Die geforderte gesundheitliche Beratung durch das städtische Gesundheitsamt könne erst dann erfolgen, wenn dort das Personal zur Verfügung stehe. Die erforderlichen Stellen zur Umsetzung und Nachverfolgung des Gesetzes seien freigegeben und befänden sich im Stellenbesetzungsverfahren. Nach dem neuen Prositutionsschutzgesetz besteht bei sexuellen Handlungen Kondompflicht. Bei ihren Kontrollen in Prostitutionsbetrieben werde das Amt für öffentliche Ordnung kontrollieren, ob Kondome zur Verfügung stehen, schreibt die Stadt. Allerdings fanden nach Einführung des neuen Gesetzes noch keine Kontrollen statt.

Zu den Kontrollen schreibt die Stadt Köln: „Bei dem Gesetz handelt es sich in erster Linie um eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Prostituierten und nicht um ein ordnungsbehördliches Kontrollgesetz. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten wird das Amt für öffentliche Ordnung aber nach und nach temporäre Kontrollen von Prostitutionsbetrieben aufnehmen.

Autor: Andi Goral