Köln | Das von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplante „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ sei nach Ansicht von IHK NRW nicht geeignet, dem Verbraucher Informationen über eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu vermitteln. Dies übernehme die staatliche Lebensmittelkontrolle, in dem sie den Betrieb entweder schließt oder geöffnet lässt. Das geplante „Hygienebarometer“ – auch bekannt als „Hygieneampel“ – wird morgen, 16. September, in erster Lesung im Landtag beraten.

IHK NRW lehnt geplantes Gesetz ab

Mit dem „Hygienebarometer“ sollen Verbraucher am Eingang eines Restaurants oder eines Lebensmittelgeschäftes, die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen erkennen können. Stattdessen informiere das Barometer lediglich über ergänzende Merkmale, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu einer konkreten Gesundheitsgefährdung stehen. So liefere das Barometer im Zweifel irreführende Ergebnisse und stigmatisiert den betroffenen Betrieb. Zudem weise der Entwurf gravierende Rechtsmängel auf, so dass IHK NRW das geplante Gesetz ablehnt.

IHK Köln erwartet negative Folgen für Gastronomiebetriebe

Die IHK Köln erwarte schwerwiegende Folgen für die betroffenen Unternehmen der Region. Allein in der Gastronomie würde das Gesetz im Kammerbezirk mehr als 6.100 Betriebe betreffen. „Als IHK Köln halten wir das Instrument Hygienebarometer für ungeeignet, um mehr Transparenz für die Verbraucher und mehr Sauberkeit in der Lebensmittelbranche zu erreichen“, sagt Alexander Hoeckle, Geschäftsführer International und Unternehmensförderung der IHK Köln.

So sehe der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass ein Betrieb mit einer „roten“ Barometerbewertung geöffnet bleiben darf. Die Farbe „rot“ signalisiert dem Betrachter aber eine konkrete Gefährdung – nicht so im Barometer: Für eine schlechte Einstufung reichen hier beispielsweise Mängel beim Hygienemanagement, die aber auch auf eine objektive bauliche Beschaffenheit der Betriebsstätte zurückzuführen sein können, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. „Der Verbraucher kann und wird hier aber nicht differenzieren, so dass die Existenz des Betriebes bedroht ist. Unsere Einschätzung haben wir den Entscheidern im Landtag im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen vor der Abstimmung so auch mitgeteilt“, fügt Hoeckle hinzu.

IHKs gegen geplantes Gesetzt

Mit dem „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ wolle die Landesregierung für mehr Transparenz im Gastronomie- und Lebensmittelbereich sorgen und den einzelnen Unternehmer stärker dazu motivieren, seinen Betrieb im Einklang mit den lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften zu führen. Doch genau diese beiden Anforderungen erfülle das geplante Gesetz nach Ansicht der IHKs in NRW nicht.
Zu Kundenabwanderung bis hin zur Schließung kann es nach Einschätzung der IHKs sogar dann kommen, wenn ein „rot“ bewerteter Betrieb nachbessert. Grund dafür sei der erfahrungsgemäß viel zu lange Zeitraum, in dem eine Nachkontrolle durch die Behörden stattfinden werde. Darüber hinaus weise der Gesetzentwurf mit Blick auf die Umsetzung erhebliche rechtliche Mängel auf. Bedenken bestehen etwa im Zusammenhang mit der behördlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Zwar siehe der Entwurf eine vorherige Anhörung des Unternehmers vor, diese soll jedoch nur mündlich erfolgen. Hierdurch werde die Möglichkeit, Rechtsrat einzuholen, in unzulässiger Weise beschnitten. Zudem stelle der Entwurf nicht sicher, dass Fehlinformationen vor ihrer Veröffentlichung im Internet berichtigt werden können.

Autor: ib