Köln | Nach einem fatalen Wendemanöver auf dem Rhein vor mehr als vier Jahren hat das Oberlandesgericht Köln die Strafe für den verantwortlichen Schiffsführer bestätigt. Der Kapitän habe keine Stabilitätsmessung durchgeführt und entgegen den Vorgaben Ballastwasser aufgenommen, urteilte das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch. Weil der Rhein aber durch die Havarie weniger stark verunreinigt wurde, als vom Amtsgericht Duisburg-Ruhrort in erster Instanz festgestellt, wurde die Strafe um 30 auf 130 Tagessätze verringert (Az. PM 33/12).

Bei dem Unglück im März 2007 auf Höhe von Köln hatte die „Excelsior“ 32 Container verloren, von denen vier Container Gefahrgut enthielten. Der Rhein war anschließend für die Schifffahrt fünf Tage lang gesperrt.

Der Kapitän war wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung in Tateinheit mit fahrlässigem gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr verurteilt worden. Er forderte aber Freispruch und ging in Berufung. Die Staatsanwaltschaft legte ebenfalls Berufung ein und verlangte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlichen Handelns. Beide Seiten scheiterten nun vor dem Oberlandesgericht.

Autor: dapd
Foto: Das Archivfoto zeigt geborgene und demolierte Container im Niehler Hafen, die von der Kölner Feuerwehr geborgen wurden.