Köln | In Nordrhein-Westfalen gilt wegen der Corona-Pandemie ein Kontaktverbot von mehr als 2 Personen mittels Rechtsverordnung bis zum 19. April. In Köln gibt es jetzt 817 bestätigte Fälle von Corona. Ein 90-jähriger Mann starb in einer Kölner Klinik. Er ist in Köln das dritte Todesopfer im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Köln meldet damit 44 bestätigte Neuinfektionen mehr als am Vortag. In den vergangenen Tagen stieg diese Zahl immer mit mehr als 90 Personen. 24 Menschen der 817 Corona-Patienten befinden sich in stationärer Quarantäne. Neun davon sind auf einer Intensivstation. 34 Menschen konnten die Quarantäne verlassen. Ein 90-jähriger Patient mit, wie die Stadt schreibt, „Grunderkrankungen“ verstarb im Krankenhaus. Er ist der dritte Mensch in Köln, der im Zusammenhang mit Corona verstarb.
Die Menschen in Köln sind vielfach auch wegen des schönen Wetters in Zweiergruppen unterwegs. Allerdings halten oft auch die Zweiergruppen, wenn sie sich begegnen noch nicht den geforderten Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern ein. Auch das gehört dazu. Vor allem in den Supermärkten komme es auch immer wieder zu sehr engen Kontakten, berichten Leserinnen und Leser sowie die Reporter von report-K. Das Kölner Ordnungsamt habe vereinzelt Menschenansammlungen auflösen müssen. Köln hatte bereits die 2 Personen Regel erlassen, jetzt zieht das Land NRW nach.

NRW verschärft Maßnahmen

Bund und Länder haben sich zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie auf ein „Kontaktverbot“ in der Öffentlichkeit geeinigt. Eine entsprechende Vereinbarung sei bei einer Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder erzielt worden, teilte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Sonntagnachmittag mit.
In NRW damit gilt ab sofort ein Kontaktverbot für mehr als 2 Personen außerhalb der Kernfamilie sowohl im privaten wie öffentlichen Raum. Es gibt Ausnahmen, allerdings ist hier auf den Mindestabstand zu achten im Öffentlichen Personennahverkehr, bei Meetings mit Geschäftspartnern oder Beerdigungen. Aus diesem Grund werden auch alle Restaurants, Gaststätten und Dienstleistungen, bei denen Menschen mit Menschen in Kontakt kommen, wie Frisöre, Massagen oder Tattoostudios verboten.
Die Polizei und Ordnungsämter der Kommunen werden die Einhaltung der Regelung prüfen und bei geringen Verstößen Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängen oder bei schweren Verstößen Strafanzeigen fertigen. Das Landeskabinett verabschiedete heute dazu eine verbindlichen Rechtsverordnung. Ministerpräsident Armin Laschet begründete dies: „Das Virus muss bekämpft werden, jetzt sofort und unmittelbar.“ Er wolle damit vor allem die Unvernünftigen bestrafen. Das Kontaktverbot solle dabei helfen, Infektionsketten zu durchbrechen.
Bereits am Freitag hatten Bayern und das Saarland Ausgangsbeschränkungen in Kraft gesetzt. Auch in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz waren am Wochenende weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf den Weg gebracht worden. Am weitesten ging bisher Bayern, wo man nur noch alleine oder mit der Familie auf die Straße darf.
Am Sonntag zog auch Sachsen nach – die Landesregierung beschloss eine Ausgangssperre. Demnach wird es der sächsischen Bevölkerung in der aktuellen Coronavirus-Epidemie untersagt, die eigenen vier Wände ohne „triftigen Grund“ zu verlassen. Wer bei etwaigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen werde, müsse die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhalte, so die sächsische Regierung. Dies könne durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen, hieß es. Ausnahmen soll es geben – Wege zum Einkaufen sind zum Beispiel weiterhin erlaubt. Die Verfügung der sächsischen Regierung tritt am Montag um Mitternacht in Kraft und gilt zunächst bis zum 5. April.

Autor: Andi Goral