Bergisch-Gladbach | Offene Fenster und Balkontüren sind Einladungen für Diebe in diesen heißen Tagen. „Von der Hausratversicherung ist dann oft kein Cent zu erwarten“, berichtet Martin Hardenacke, Sprecher des Bezirks Köln-Bonn im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), „die Verträge nehmen keine Rücksicht auf das Wetter.“ Zurzeit häufen sich die Anfragen, ob im Schwimmbad gestohlene Kleidung, Geldbörsen und Schlüssel versichert sind. Und bis zu täglich 1.500 Einbrüche werden an heißen Sommertagen in Deutschland registriert, von denen jedoch etliche nach Versicherungs-Definition einfache Diebstähle und damit unversichert sind.

Wer in einer oberen Etage wohnt, ist etwas aus dem Schneider. Denn wenn dort nicht verschlossene Fenster als Ein- und Ausgänge genutzt werden, ist dies dem Einbruch gleichgestellt. Die Hausratversicherung zahlt. Gerichte stellen nämlich bei Betrachtung des Tathergangs auf „eine ungewöhnliche Art der Fortbewegung“ ab. Wenn Geld und Sachen ohne naheliegende Erklärung verschwunden sind, sollte man auf jeden Fall die Polizei und den betreuenden Versicherungskaufmann einschalten, rät Martin Hardenacke, „denn außer für den Einbruchdiebstahl ist die Versicherung zum Beispiel noch zuständig, wenn sich ein Dieb mit illegalen Nachschlüssel einschlich oder sogar mit den richtigen Schlüsseln, wenn sie durch Raub oder Einbruch erlangt wurden.“ Die systematische Spurensuche kann manchmal die Entschädigung retten. Nach einem Spind- oder Schrankeinbruch (zum Beispiel im Schwimmbad) gibt es Schadenersatz, da die Hausratversicherung auch eine Außenwirkung hat. Sogar dann, wenn beispielsweise durch Kratzspuren nachgewiesen werden kann, dass der Dieb Nachschlüssel oder einen Dietrich benutzt hat.

Autor: ak