Köln | aktualisiert | Am 4. Juni löste die Kölner Polizei einen Großalarm aus, sperrte den Kölner Hauptbahnhof (HBF) und nahm zehn Personen vorübergehend fest. Anschließend sprach die Kölner Polizei und der Polizeipräsident von einer absolut notwendigen Maßnahme, um die Sicherheit der Kölner Bevölkerung zu gewährleisten. Wie jetzt bekannt wurde entspricht die öffentliche und schriftliche Darstellung der Polizei der Vorgänge nicht der Wahrheit, wie das Videomaterial der Polizei zeigt. Das Aktionsbündnis „Köln gegen Rechts“ spricht von Irreführung der Öffentlichkeit durch die Polizei und davon, dass diese Aufklärung verhindern will. Dabei gilt in Deutschland für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst grundsätzlich die Wahrheitspflicht.

Was ist wirklich am 4. Juni passiert?

Auf dem Videomaterial der Kölner Polizei soll zu sehen sein, dass der Notruf des einen Bürgers schon weit im Vorfeld des Bahnhofs erfolgte und es sich um eine Gruppe von vier Männern handelte. Rund 50 Meter vor der Treppe, die zum Bahnhof führt, erfolgte der Notruf, also noch auf der Domplatte und nicht auf dem Vorplatz des HBF. Ab da verfolgte die Kölner Polizei live in ihrer Videobeobachtung die vier und nicht zehn Männer. Diese Vier setzten sich zunächst nach dem eingegangenen Notruf auf die Treppe, die vom Dom auf den Bahnhofsvorplatz führt und verbrachten dort eine geraume Zeit. Dort sprachen sie miteinander. Erst danach machten sich drei von ihnen auf den Weg in den Kölner Hauptbahnhof, allerdings normal laufend. Die Darstellung der Polizei, die Männer hätten „Allahu Akbar“ gerufen und seien dann in den Bahnhof gelaufen ist also mit der Realität, die die Videos zeigen, nicht in Einklang zu bringen. Die Polizei habe die vier Männer ab dem Notruf die gesamte Zeit über in ihren Livebildern fokussiert verfolgt, sagen die, die die Videos kennen.

In der Bahnhofsvorhalle zogen ein Motorradpolizist und Streifenbeamte sofort ihre Waffen und bedrohten die drei Männer und brachten sie zu Boden, ohne dass das Verhalten der Männer auf dem Videomaterial dazu Anlass gegeben habe. Auch den vierten Mann, der danach die Vorhalle betrat ereilte das gleiche Schicksal. Das Videomaterial lässt die drastische Beschreibung der Kölner Polizei und vor allem auch die Reaktion des Kölner Polizeipräsidenten Uwe Jacob, dem dieses Material, wie auch der Pressestelle bekannt sein muss, nicht nur hinterfragen sondern wirft auch Fragen nach der Glaubwürdigkeit der Kölner Beamten auf, ob diese entsprechend ihrer Dienstpflichten handeln. Denn Beamte dienen dem gesamten Volk und haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Und Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Wahrheitspflicht.

Warum schildert der Polizeipräsident nicht die Wahrheit?

Ganz besonders muss dies für die Darstellung von Vorgängen in der Öffentlichkeit gelten. In der Pressemitteilung vom 4. Juni, 15:11 Uhr stellt die Polizei die Tatsachen vollkommen anders dar. Sie schreibt von zehn jungen Männern die sie festhielt „nachdem diese laut Zeugenaussagen kurz zuvor auf dem Vorplatz „Allahu Akbar“ gerufen haben sollen.“ Es gab einen Notruf und die Gruppe bestand aus vier Personen. Der Kölner Polizeipräsident lässt noch einen Tag später verkünden, dass die auf den Videos dargestellte Situation Menschen Angst gemacht habe und eine erhebliche Gefahr drohte. Er dramatisiert sogar öffentlich, dass die Gesundheit und das Leben der eingesetzten Beamten in Gefahr gewesen sei. Beamte, die auf den Videos mit gezückten Pistolen in der Vorhalle Menschen bedrohen, die zuvor auf der Domtreppe plauderten und dann normal den Hauptbahnhof betreten?

„Mit Blick auf den Inhalt des Notrufs, der bei uns eingegangen ist, wäre ein „kurzes persönliches Gespräch“ mit den benannten Männern, wie es jetzt als Möglichkeit in der Öffentlichkeit dargestellt wird, absolut ungeeignet gewesen“, teilte Jacob der Öffentlichkeit in der gleichen Mitteilung schriftlich mit und dass obwohl seine Beamten via Video die vier Männer die gesamte Zeit live auf dem Bildschirm hatten? Noch einmal: Vier Männer die sich auf die Domtreppe setzen und miteinander sprechen? Und warum spricht die Polizei die gesamte Zeit von zehn Männern?

Nach welchen Kriterien suchte die Kölner Polizei die anderen sechs Männer aus?

Ein weiteres Detail wirft Fragen auf. Der Notrufer bezog sich auf eine Gruppe von vier Männern, die die Polizei ab Eingang des Notrufs live im Blick hatte. Sie nahm aber im Kölner Hauptbahnhof zehn Personen fest. „Köln gegen Rechts“ wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien die Polizei diese Menschen suchte, festnahm und kontrollierte.

Zur Brisanz des Ortes HBF

Der Kölner Polizeipräsident spricht unter anderem davon, dass er und seine Behörde den Dom und den Hauptbahnhof besonders im Fokus habe und dies auch öffentlich mitgeteilt habe. Das ist richtig und bei Kölnerinnen und Kölnern durchaus bekannt. Der Hauptbahnhof ist allerdings auch ein touristischer Ort und ein Ort, um aus der Ferne anzukommen und zu verreisen und nicht jeder der dies tut wird und will sich mit diesem Ort so intensiv auseinandersetzen, sondern ihn als das nutzen, was er ist.

Von den zehn Männern hatten vier die afghanische, vier die eritreische und zwei die somalische Staatsbürgerschaft, teilt die Polizei auf Anfrage mit. Alle haben den ausländerrechtlichen Status Asylbewerber. Müssen sie sich im Vorfeld informieren und vor allem wo? Nein müssen sie nicht. Sie können einfach den Hauptbahnhof als Reiseort nutzen und sie können sich auch unterhalten und die Worte „Allahu Akbar“ nutzen. Selbst im direkten Umfeld des Kölner Doms. Neben den Sicherheitsfragen ist also die Kölner Polizei gerade im Umfeld des Doms und Hauptbahnhof in der Pflicht besonders sensibel auf fremde Kulturen zu reagieren.

Polizei soll Videomaterial öffentlich machen

„Köln gegen Rechts“ stellt fest, dass die Kölner Polizei an diesem Tag nicht heldenhaft gehandelt habe, wie es der Polizeipräsident und viele Kölner Medien darstellen, sondern Köln unsicherer wurde. „Nach diesem Einsatz müssen sich junge, nicht-deutsch aussehende Männer und Muslime in Köln fürchten, ohne Anlass und aufgrund von Missverständnissen von Passanten und Passantinnen und der Polizei zum Ziel eines Anti-Terror-Einsatzes zu werden. Der allgemeinen Öffentlichkeit hingegen wird suggeriert, dass es beinah einen Terroranschlag gegeben hätte. Das führt zu einer weiteren Verunsicherung der Stadtgesellschaft und schafft weniger statt mehr Sicherheit.“, so Rainer Krause für das Aktionsbündnis. Dieses fordert zudem die Kölner Polizei auf, bei Wahrung der Persönlichkeitsrechte, das Videomaterial öffentlich zugänglich zu machen.

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Autor: Andi Goral