Köln | Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei Urteilen der Klage von Anwohnern stattgegeben, die sich gegen den Betrieb einer orthopädischen Privatklinik im Kölner Westen gewandt hatten.

Die im Jahr 2011 fertiggestellte und in Betrieb genommene orthopädische Klinik liegt an der Aachener Straße in Köln-Junkersdorf. Die mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücke der Kläger liegen südlich des Klinikgrundstücks in einem reinen Wohngebiet. Mit ihren Klagen machten die Kläger geltend, dass von den haustechnischen Anlagen der Klinik unzumutbare Lärmimmissionen ausgingen. Insbesondere die tieffrequenten Geräusche der Lüftungsanlagen seien sehr störend und bei der Erteilung der Baugenehmigung nicht berücksichtigt worden.

Das Gericht stellte fest, dass die für den Klinikbetrieb erteilten Baugenehmigungen rechtswidrig sind. In der Begründung heißt es, die Baugenehmigungen enthielten keine ausreichenden Regelungen, um die Nachbarn vor unzumutbarem Lärm zu schützen. Die Schallquellen des Bauvorhabens seien vollkommen unklar und auch widersprüchlich geregelt worden. Es könne danach nicht ausgeschlossen werden, dass von den haustechnischen Anlagen der Klinik auf die im reinen Wohngebiet liegenden Wohnhäuser der Kläger unzumutbare Lärmimmissionen einwirken. Diese Grundstücke habe die Stadt Köln bei der Erteilung der Genehmigungen auch gar nicht in ihre Beurteilung einbezogen.
 
 

Autor: dd