Bremen | Das Landgericht Bremen hat die Beschwerde des libanesischen Clan-Chefs Ibrahim Miri gegen die Haftanordnung des Amtsgerichts Bremen zurückgewiesen.

Damit könne der Clan-Chef bis zum 2. Dezember in Abschiebehaft bleiben, entschied das Bremer Landgericht am Freitag. Miri war trotz einer mehrjährigen Wiedereinreisesperre nach Deutschland zurückgekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Daraufhin wurde er Ende Oktober in Abschiebehaft genommen. Der Miri-Clan gilt als eng mit der organisierten Kriminalität verwoben und ist überwiegend in Bremen ansässig.

Autor: dts