Köln | Der Prozess um den Tod eines unbehandelten Frühchens in Köln zieht sich in die Länge. Das Landgericht Köln habe inzwischen einen Gutachter eingeschaltet, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dapd. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werde frühestens Ende August entschieden.

Eine Mutter klagt gegen ein Kölner Krankenhaus, den Arzt und eine Hebamme, weil ihr frühgeborenes Baby nach der Geburt nicht behandelt worden war und anschließend starb. Sie verlangt Schadensersatz. Grundsätzlich geht es aber darum, ab wann Frühgeburten gerettet werden müssen. Das Kind war 2007 in der 23. Schwangerschaftswoche geboren worden. Das Krankenhaus hatte Frühchen nach damaliger Praxis erst ab vollendeter 23. Woche und einem Tag behandelt. Die medizinischen Leitlinien geben hierzu keine eindeutige Empfehlung. Zum Auftakt des Rechtsstreits Anfang Dezember hatte das Landgericht beiden Seiten eine außergerichtliche Einigung nahegelegt.

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