Berlin | Die Einigung der Bundesregierung auf die Eckpunkte für ein neues Einwanderungsgesetz hat eine einschränkende Wirkung auf das Recht auf Familiennachzug der betroffenen Fachkräfte.

Das berichtet die „Bild-Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI). „Der 6-monatige Aufenthaltstitel zur Suche eines Arbeitsplatzes berechtigt nicht zum Familiennachzug“, heißt es in der Antwort des BMI. Wenn die Fachkraft innerhalb der 6 Monate einen Arbeitsplatz gefunden habe, bestehe die Möglichkeit des Familiennachzugs, wenn der Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen werde und der Ausländer den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums für sich und die Angehörigen seiner Kernfamilie, Ehegatten und minderjährige ledige Kinder, sichern könne, so das BMI. „Die neu zu schaffende Regelung wird auf 5 Jahre befristet, um anschließend eine Evaluierung dieser Regelung vorzunehmen“, so das BMI auf eine Nachfrage der Zeitung.

Dies erfolge unter anderem auch mit Blick auf mögliche konjunkturelle Veränderungen. „Damit ist jedoch nicht verbunden, dass Personen, die aufgrund dieser Möglichkeit hier einen Arbeitsplatz gefunden haben, die Aufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren verlieren“, so das BMI weiter. Die genauen „Details der neu zu schaffenden Regelungen“ seien „im Einzelnen noch zu vereinbaren“, so das BMI weiter.

Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium zeigt sich zufrieden mit der gefundenen Lösung. „Ich bin der Überzeugung, dass die jetzt verabschiedeten Eckpunkte eine hervorragende Grundlage dafür sind, darauf aufbauend ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz zu erarbeiten, das einerseits ermöglicht, dass wir den zunehmenden Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft besser bedienen und auch die Gewähr dafür bieten, dass insbesondere langjährig Geduldete, die unser Land unverschuldet nicht verlassen können und bereit sind sich zu integrieren, arbeiten dürfen“, sagte Mayer der Zeitung. Andererseits bleibe es bei der grundsätzlichen Trennung von humanitärer Migration und Erwerbsmigration, so dass Missbrauch ausgeschlossen werde, so Mayer.

Autor: dts