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Bund und Länder einigen sich auf Lockdown-Verlängerung
Berlin | Bund und Länder haben sich auf eine Lockdown-Verlängerung bis 14. Februar geeinigt. Es sei dabei lange gerungen worden um die Maßnahmen für die Schulen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder. Offenbar setzte sich die Kanzlerin dabei mit ihrer vergleichsweise harten Haltung durch.
Demnach bleiben die Schulen und Kitas "grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt". Auch das Arbeiten im Homeoffice sei zentraler Punkt der Beratungen gewesen, so Merkel: Dazu soll das Arbeitsministerium eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeber "überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen", heißt es im Beschlusspapier. Die weiteren Details der Corona-Maßnahmen waren im Wesentlichen vorher schon bekannt geworden.
Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird "verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert", so der Bund-Länder-Beschluss. Gottesdienste sind nur erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, bei Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz und ohne Gemeindegesang, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind zudem beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen.
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Verwaltungsgericht stoppt vorerst Beobachtung der AfD
Köln | Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD. Das Gericht: "Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall" einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall" erneut bekanntzugeben." Das Verbot gilt allerdings zunächst nur bis zum Ende eines bereits laufenden Eilverfahrens. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte erst kürzlich die gesamte AfD intern als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Infratest: SPD in Rheinland-Pfalz stärkste Kraft
Mainz | Zehn Tage vor der Landtagswahl ist die Wählergunst für die SPD in Rheinland-Pfalz weiter am stärksten. Müssten die Bürger des Bundeslandes bereits am kommenden Sonntag über die Zusammensetzung ihres Landtages entscheiden, käme die SPD aktuell unverändert zur Vorwoche auf 30 Prozent (Landtagswahl 2016: 36,2 Prozent) ist das Ergebnis einer Infratest-Umfrage für den "Rheinland-Pfalz-Trend" im Auftrag der ARD-Tagesthemen. Die CDU käme auf 28 Prozent (- 3 im Vgl. zur Vorwoche, Landtagswahl 2016: 31,8 Prozent).
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Berlin | Die Innenminister von Bund und Ländern dringen auf strengere Einschränkungen bei Demonstrationen in der Corona-Pandemie. Das geht aus einem Beschluss hervor, über den der "Spiegel" berichtet und den die Innenministerkonferenz am Dienstag dem aktuellen Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz geschickt hat, Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD). "Personenobergrenzen bei Versammlungen als wirksame Infektionsschutzmaßnahme", ist das Papier laut Magazin überschrieben.