Düsseldorf | Die rot-grüne Landesregierung will nach der Sommerpause Reformen von Wahlrecht und Verfassung auf den Weg bringen und sucht dazu den Kontakt zur Opposition. So soll eine fraktionsübergreifende Verfassungskommission ins Leben gerufen werden, um über die geplante Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zu beraten. „Wir müssen uns aufeinander zu bewegen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges.

Die Kommission soll sich auch mit dem von Rot-Grün gewünschten leichteren Zugang zu Volksbegehren beschäftigen. Statt des bislang geltenden Quorums von acht Prozent der Wahlberechtigten, die sich für ein Volksbegehren aussprechen müssen, strebe die SPD wenigstens eine Absenkung auf fünf Prozent, besser aber noch eine Halbierung auf vier Prozent an, sagte Körfges weiter.

Unterdessen will die Regierungskoalition an einer Zusammenlegung der Wahl von Bürgermeistern und Kommunalparlamenten ab 2020 festhalten. Plänen der CDU, die Angleichung schon 2015 vorzunehmen, erteilte der Körfges eine Absage. Eine für den CDU-Vorschlag notwendige Verlängerung der laufenden Amtsperiode der Stadt- und Gemeinderäte um ein Jahr bis 2015 sei „ausgesprochen schwierig“. Stattdessen soll nach Willen von Rot-Grün die Amtszeit mit den Kommunalwahlen 2014 einmalig auf sechs Jahre verlängert werden, um 2020 zu einer Angleichung zu kommen. Ob dies verfassungsrechtlich unbedenklich sei, müsse noch geklärt werden. Gleichwohl strebe die SPD in der Sache einen Konsens mit allen Parteien an, sagte Körfges.

Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hatte 2007 die Wahlen der Kommunal- und Gemeindeparlamente von den Wahlen der kommunalen Spitzen getrennt. Zugleich wurde die Amtszeit der Oberbürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jahre verlängert. Stadträte und Kreistage sind dagegen weiterhin fünf Jahre im Amt.

Autor: dapd