Wiesbaden | Im Jahr 2017 erhielten in Deutschland fünf Prozent weniger Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als 2016 (41.000 Personen weniger). Insgesamt erhielten damit noch 782.000 Personen BAföG, teilte das Statistische Bundesamt mit. Unter den Geförderten waren 2017 rund 225.000 Schülerinnen und Schüler sowie 557.000 Studentinnen und Studenten.

Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Prozent zurück, die Zahl der geförderten Studentinnen und Studenten fiel um 4,6 Prozent. Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das volle Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 503.000 Personen (139.000 Schülerinnen und Schüler, 364.000 Studierende) gefördert (-4,2 Prozent).

49 Prozent der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (384 000) erhielten eine Vollförderung, also den maximalen Förderbetrag. Die Höhe des Förderbetrages ist abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt, erhielten 51 Prozent der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (398 000).

Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent, die Zahl der Teilgeförderten um 7,1 Prozent. Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der Leistungen nach dem BAföG von den Ländern übernommen. Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben 2,9 Milliarden Euro.

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die gesamten Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 70 Millionen Euro oder 2,4 Prozent. Für die Schülerförderung wurden knapp 0,8 Milliarden Euro (-12 Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,2 Milliarden Euro (+82 Millionen Euro). Die gestiegenen Ausgaben für die Studierendenförderung trotz rückläufiger Zahlen bei den Geförderten waren durch gestiegene Pro-Kopf-Förderbeträge bedingt. Im Durchschnitt erhielten 2017 geförderte Studierende 499 Euro pro Person (+35 Euro), geförderte Schülerinnen und Schüler 456 Euro pro Person (+21 Euro). Nahezu 70.000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden elternunabhängig gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung.

Rasche Bafög-Reform hat für SPD „oberste Priorität“

Angesichts rückläufiger Zahlen von Schülern und Studenten, die die staatliche Bafög-Ausbildungsförderung erhalten, will die SPD rasch handeln. „Wir wollen mehr Studierende mit BAföG fördern. Die Trendwende bei den Gefördertenzahlen hat für uns absolute Priorität. Spätestens zum Wintersemester 2019/20 muss die nächste BAföG-Novelle in Kraft treten“, sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Die SPD werde dazu nach der Sommerpause Vorschläge machen. „Wir wollen es den Studierenden erleichtern, BAföG zu beantragen. Dafür benötigen wir ein vereinfachtes Antragsverfahren und wir müssen über die Verschuldungsgrenzen nachdenken.“ Gleichzeitig müsse das Bafög an neue Lebensmodelle der Studierenden angepasst werden.

Autor: dts