Köln | aktualisiert | Am 1. Juli 2014 wird in Köln die dritte Stufe des Luftreinhalteplans wirksam. Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in die Kölner Umweltzone einfahren.

Die Änderungen ab 1. Juli 2014 betreffen rund 22.500 in Köln zugelassene Fahrzeuge mit gelber Plakette. Für Fahrzeuge mit roter Plakette gilt schon seit 1. Januar 2013 ein Fahrverbot in der Kölner Umweltzone. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen seit Einführung der Umweltzone am 1. Januar 2008 nicht mehr den entsprechend gekennzeichneten Bereich befahren.

Nach dem „Luftreinhalteplan Köln“ dürfen Fahrzeuge mit gelber Plakette die Umweltzone weiterhin befahren, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurde und wenn es nachweislich technisch nicht so nachgerüstet werden kann, dass eine grüne Umweltplakette erteilt werden kann. Eine gesonderte Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich.

Nachweis der Nichtnachrüstbarkeit muss mitgeführt werden

Eigentümer müssen die Nichtnachrüstbarkeit ihres Fahrzeugs durch eine Bescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) nachweisen. Um der Polizei und dem Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln die Kontrollen zu erleichtern, trägt die Prüforganisation auch das Zulassungsdatum auf den aktuellen Fahr-zeughalter in die Bescheinigung ein. „Wir bitten alle betroffenen Fahrzeughalter in ihrem eigenen Interesse, sich frühzeitig um diesen Nachweis zu bemühen und diesen spätestens ab dem 1. Juli 2014 gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen“, appel-liert Stadtdirektor Guido Kahlen an die Kölner Fahrzeughalter.

Die Umweltzone soll helfen, den Feinstaub in der Atemluft zu reduzieren. Seit 2005 gelten europaweit einheitliche Grenzwerte für Feinstaub. In Deutschland müssen die Kommunen dafür sorgen, dass diese Grenzwerte eingehalten werden.

FDP Köln: Einfahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette schadet Bürgern und Gewerbe

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln kritisiert die Verschärfung der Kölner Umweltzone und das Einfahrverbot in diese für Fahrzeuge mit gelber oder roter Feinstaubplakette. Wie aus den bereits veröffentlichten Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) hervorgehe, habe sich die Luftqualität in Köln gemessen an ihrer Feinstaubbelastung trotz Einführung der Umweltzone im Jahr 2008 verschlechtert, so die FDP. Damit sei das Ziel einer Reduzierung der Feinstaubbelastung, die seinerzeit als Begründung herhalten musste, deutlich verfehlt worden.

Stattdessen plädiert die FDP-Fraktion für die Einführung einer umweltsensitiven Verkehrsführung durch intelligente Ampelschaltungen und verstärkte Errichtung von Kreisverkehren, attraktive Park-and-Ride-Angebote und einen besser an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden orientierten öffentlichen Personennahverkehr.
 

Autor: dd
Foto: Symbolfoto