Köln | Ab dem 4. April müssen alle Katzen, denen ihre Halter den „Freigang“ erlauben, kastriert werden. Außerdem gibt es dann eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Die Stadt hofft, so die Zahl der auf 20.000 geschätzten verwilderten Katzen deutlich reduzieren zu können. Tierschützer begrüßen die neue „Katzenschutzverordnung“.

Sie sind verfloht und verwurmt, haben Krankheiten, gegen die es keine Medikamente gibt, sie hungern, haben nach Revierkämpfen oder Zusammenstößen mit Autos Verletzungen, die kein Arzt behandelt. Schließlich vermehren sie sich unkontrolliert. So beschreibt Gabriele Biesek, Vorsitzende von „Straßenkatzen Köln“, das Leben von Kölns „Wildkatzen“.

Die neue Kastrationspflicht soll nun langfristig helfen, deren Gesundheitszustand zu verbessern und die Population zu verringern. Erfahrungen etwa aus Osnabrück zeigen den Erfolg dieser Maßnahmen, die auch zur Entlastung der Tierheime und ehrenamtlicher Katzenschützer beiträgt.

Denn auch „Freigänger“ tragen – von ihren Besitzern sicher ungewollt – zur Vermehrung bei. Außerdem können sich die „Hauskatzen“ an unheilbaren Krankheiten anstecken. Schließlich verspricht eine Kastration auch friedlichere Tiere, so Elke Sans, die im Konrad-Adenauer-Tierheim Zollstock für Katzen zuständig ist. Jährlich werden hier 350 – 450 „herrenlose“ Tiere eingeliefert.

Der Eingriff ist für Tierärzte Routine – bei Katern ist er billiger

Der Eingriff – für Tiere ab fünf Monaten vorgeschrieben – ist für Tierärzte Routine. Er kostet zwischen 90 Euro für einen Kater und 120 Euro für eine Katze. Beim Katzenschutzbund Köln gibt es hierfür – bei einem Eigenanteil von 25 Euro – Gutscheine für Bedürftige. Nach der Operation müssen die Tiere eindeutig und langfristig gekennzeichnet werden – unproblematisch und ohne Narkose. Dies kann eine Tätowierung, besser noch ein eingepflanzter Mikrochip sein.

Auch eine Registrierung ist vorgeschrieben, zum Beispiel bei Haustierregistern wie „TASSO e.V.“ oder „Findefix“. Hier müssen die Daten der Kennzeichnung, Identifikationsmerkmale der Katze sowie Name und Anschrift des Halters angegeben werden. Zwar sieht die neue Regelung bei Nicht-Befolgung auch Bußgelder bis zu 1.000 Euro vor, doch Konrad Peschen, Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, setzt zunächst auf die Einsicht der Katzenhalter. Und natürlich die der Katzenhalterinnen.

Mithilfe der Kennzeichnung können entlaufene Tiere gefunden werden. Wird es an einer Futterstelle aufgegriffen – „Straßenkatzen Köln“ betreut so an 20 Stellen ehrenamtlich täglich etwa 200 Katzen –, kann erkannt werden, ob das Tier kastriert ist und einen Halter hat. Sollte der Besitzer einer „Freigängerin“ wünschen, dass seine Kinder einen Wurf miterleben, kann es unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung geben. Besser aber sei es, die Kinder dafür in eins der beiden Kölner Tierheime zu schicken, empfiehlt Bernd Schinzel vom Tierheim Dellbrück.

Autor: ehu
Foto: Mit einer Plakatkampagne – hier am Blaubach – bereitet die Stadt Katzenbesitzer auf die Kastrationspflicht vor, die ab dem 4. April gilt.