„Bürokratische Hürden abbauen und Verwaltungswege für Dienstleistungsunternehmen weiter vereinfachen und verkürzen.“ Eine Service-Vereinbarung mit dieser Kernaussage haben Oberbürgermeister Jürgen Roters, die Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Köln und der Handwerkskammer zu Köln sowie der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Köln heute unterzeichnet. Mit der Einführung von einheitlichen Ansprechpartnern folgt die Stadt der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Wenn ein Installateur aus dem europäischen Ausland sich in Deutschland niederlassen möchte, sah er sich bisher mit bis zu fünf verschiedenen Verfahren bei unterschiedlichen Stellen konfrontiert: Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer
– Gewerbeanmeldung bei der Gewerbestelle der Stadt, Baurechtliche Genehmigung für eine Lagerhalle beim Bauaufsichtsamt, Sondernutzungserlaubnis für Werbeflächen beim Amt für Straßen- und Verkehrstechnik und Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises beim Ordnungsamt.

Künftig soll er nur noch mit einem Ansprechpartner Kontakt aufnehmen müssen. Dieser soll dann die Verfahren behördenübergreifend koordinieren, den jeweiligen Sachstand nachverfolgen und an den Dienstleister weitergeben. So soll nicht zuletzt auch das Verfahreun selbst beschleunigt werden. In Köln hat der Einheitliche Ansprechpartner am 28. Dezember 2009 seine Tätigkeit aufgenommen. Er soll vor allem mehr Servide bieten. So informiere er die Dienstleistungsunternehmen über Beratungsstellen wie die Startercenter NRW und weitere Serviceeinrichtungen bei der Stadtverwaltung, den Kammern und anderen Behörden. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners sei jedoch kein Muss: Nach wie vor könnten sich Dienstleister auch direkt an die zuständigen Stellen in der Verwaltung und bei den Kammern wenden.

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