"Irreführende" Geschäftspraktiken
Viele Hersteller und Händler ziehen in ihren Anzeigen den staatlichen Zuschuss direkt vom Kaufpreis ab. „Irreführend“, urteilen die Verbraucherschützer und haben bereits zehn Schönfärber abgemahnt. Neben dem kritischen Blick auf den Verkaufspreis sollte aber auch vor Anschaffung eines neuen Gefährts eingehend über Finanzierung, Fahrzeugklasse und Ausstattung nachgedacht werden. „Wer jetzt in ein Fahrzeug mit geringem Spritverbrauch investiert, wird künftig nicht nur seinen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt entlasten“, so die Verbraucherschützer. Sie empfehlen beim Neuwagenkauf mit dem Bonus von Vater Staat, folgende Hinweise zu beachten:

Voraussetzungen:
Die Abwrackprämie von 2500 Euro erhalten nur Privatpersonen und zwar für ein Neufahrzeug oder einen Jahreswagen, der zwischen 14. Januar und 31. Dezember 2009 zugelassen wird. In den Genuss des staatlichen Zuschusses kommt auch nur, wer sein altes Auto innerhalb dieses Zeitraums schreddern lässt und einen entsprechenden Verschrottungsnachweis vorlegt. Weitere Bedingung: Die Erstzulassung des Altfahrzeugs muss vor der Verschrottung auf jeden Fall neun Jahre zurückliegen. Der ausgediente Oldie muss mindestens ein Jahr auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein. Alt- und Neufahrzeughalter müssen identisch sein. Die Alt- und Neuzulassung dürfen nur in Deutschland erfolgt sein. Auch eine teilweise Zulassung im Ausland wird nicht anerkannt. Genaue Bedingungen zum Erhalt der Abwrackprämie können unter
www.bafa.de nachgelesen werden.

Begrenzte Prämie:
Die wenigsten werden einen Neu- oder Jahreswagen aus der Portokasse bezahlen können. Vor der Kaufentscheidung sollte deshalb auch geprüft werden, ob die Finanzierung gesichert ist und die anstehenden Raten geschultert werden können. Weiteres Risiko: Für die Abwrackprämie sind lediglich 1,5 Milliarden Euro im Fördertopf, aus dem auch die amtlichen Abwicklungskosten bezahlt werden müssen. Sobald dieser Betrag ausgeschöpft ist, gehen die nachfolgenden Autokäufer leer aus. Der Kaufpreis der Neuwagen wird sich dann schlagartig um 2500 Euro erhöhen. Ab Ende März können sich Interessenten bei langen Lieferzeiten die Prämie reservieren lassen. Der aktuelle Stand der eingegangenen Anträge kann ebenfalls unter bafa.de eingesehen werden. Vor allem Käufer, die ihr Auto per Kredit finanzieren, sollten versuchen, mit dem Händler schriftlich ein Rücktrittsrecht für den Fall zu vereinbaren, dass die Prämie ausfällt. Trotz Abwrackprämie können Käufer auch probieren, den bisher üblichen Rabatt beim Pkw-Kauf auszuhandeln.

Blick auf die Umwelt:
Bei der Kaufentscheidung sollten Käufer die Fahrzeugklasse, Größe und Ausstattung nach den typischen Erfor¬dernissen im Alltag ausrichten und nicht am maximalen, gelegentlichen Bedarf. Bei der Reform der Kfz-Steuer fließt der CO2-Ausstoß künftig in die Berechnung von Steuern und Versicherung mit ein. Wer also jetzt in ein sparsames Gefährt investiert, profitiert künftig doppelt.

[nh; Foto: Maren Beßler/www.pixelio.de]