Geht es nach dem BUND Köln darf es in Zukunft in Köln solche mindergenutzten Grundstücke in Köln wie hier an der Ecke Körnerstraße und Venloer Straße nicht mehr geben.

Köln | Es geht um Alt-Ehrenfeld, also den Teil, der bei der Entwicklung von Ehrenfeld der im 19. Jahrhundert zuerst gebaut wurde mit seinen typischen Dreifenster-Häusern. Im Behördensprech meint dies den Bereich Ehrenfeld-Ost, der jetzt eine soziale Erhaltungssatzung erhalten soll. Das beschloss der Stadtentwicklungsausschuss gestern.

Zweiter Eingriff innerhalb weniger Jahrzehnte

Ehrenfeld-Ost ist ein Bereich, in den die Stadt Köln gerne baurechtlich eingreift und nicht zum ersten Mal in den vergangenen rund 30 Jahren. Schon in den 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts war der Bereich, der vom Ehrenfeldgürtel, der Subbelrather Straße, der Inneren Kanalstraße sowie der Weinsbergstraße definiert wird zum Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost erklärt worden. Damit scheiterte die Stadt allerdings, um in den vergangenen 10 Jahren die damaligen Ziele, wie etwa Entkernung von Innenhöfen und Besonnung und Belüftung der Menschen im Stadtviertel zu verbessern und in Kenntnis des Klimawandels, einer maximalen Flächennutzung und -Versiegelung vor dem Hintergrund von Wohnbebauung zu opfern.

Die Ziele des Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost

Im Abschlussbericht der Stadt Köln zum Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost und dessen Zielsetzungen heißt es 2009: „Trotz deutlicher Substanzmängel genießt das Quartier eine steigende Attraktivität als Wohnstandort mit urbanen Qualitäten. Daher hatte die Sanierung auch unter anderem die Aufgabe, durch gezielte Einflussnahme auf die Modernisierungs- und Neubautätigkeit die Verdrängung einkommensschwacher Bevölkerungsschichten zu
verhindern.“ Die Sanierung begann 1991 und die Stadt investierte den überschaubaren Betrag von rund 3,6 Millionen Euro bis zum Abschluss des Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost im Jahr 2009. Dabei investierte die Stadt vor allem in Kinderspielplätze, Kindertagesstätten oder Platzgestaltungen, also in Aufwendungen für die sie sowieso zuständig ist. Die Ziele beschrieb die Stadt so: „Wesentliche Ziele der Sanierung Ehrenfeld-Ost waren die Instandsetzung und Modernisierung von Wohnraum und Gebäuden, Schließung von Baulücken mit mietpreisgünstigem Wohnraum, Förderung der Mischnutzung von Wohnen und nichtstörendem Gewerbe, Gestaltung und Begrünung von Plätzen, Entsiegelung und Begrünung von Hofbereichen zur besseren Belichtung und Belüftung und zur Verbesserung des Kleinklimas.“ Bei Baugenehmigungen der vergangenen 10 Jahre spielte dies dann keine Rolle mehr, wie gerade in Ehrenfeld zu besichtigen ist. Innenhöfe wurden stark überbaut und versiegelt.

Jetzt also 13 Jahre später folgt die Soziale Erhaltungssatzung.

Planungsbüro soll Alt-Ehrenfeld untersuchen

Jetzt also die soziale Erhaltungssatzung, die für das Veedel wahrscheinlich schon zu spät kommt. Die Stadt erklärt ihre Ziele so: Mit der Sozialen Erhaltungssatzung sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden den „Wohnstandort mit gut gemischter Sozialstruktur im Bestand zu erhalten“. Die Stadt will Aufwertungsprozesse steuern und Mieter*innen vor Verdrängung schützen. Untersucht hat die Stadt Köln allerdings das Gebiet noch gar nicht sozialräumlich. Wie sie daher zur Einschätzung der „gut gemischten Sozialstruktur“ kommt bleibt offen. Dies soll nun erst durch eine repräsentative Haushaltsbefragung erfolgen. Hierfür wird ein externes Planungsbüro Daten erheben. Erfasst werden sollen die Bewohner- und Haushaltsstruktur, die Miethöhe und die Mietbelastung, der Ausstattungszustand der Wohnung, die Bindung an das Quartier und die Nutzung der Infrastrukturen vor Ort.

Erst nach Abschluss dieser Untersuchung soll das Gebiet endgültig festgelegt werden, in dem die Soziale Erhaltungssatzung dann gelten soll.

Eingriff in die Eigentumsrechte durch die Stadt Köln

Für die Eigentümer bedeutet dies, wenige Jahrzehnte nach der Definition als Sanierungsgebiet Ehrenfeld Ost, ein erneuter Eingriff der Stadt Köln in ihre Eigentumsrechte. Denn sie müssen in Zukunft bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen an ihren Wohngebäuden genehmigen lassen. Und das bei der Baubehörde der Stadt Köln, die heute schon wegen ihrer Langsamkeit einen besonderen Ruf genießt. Ob diese weitere bürokratische Hürde den Druck aus dem Wohnungsmarkt nimmt, scheint fraglich. Ein weiterer Punkt ist, dass die Stadt Köln sich die Option schafft, in dem attraktiven Stadtteil sich selbst ein erweitertes Vorkaufsrecht zu sichern. Für die Mieter ändert sich im übrigen dadurch wenig, denn einen individuellen Mieterschutz garantiert die Soziale Erhaltungssatzung nicht. Sie gilt auch nicht für gewerblich genutzte Gebäude, unbebaute Grundstücke oder bei Neubauvorhaben. Damit könnte die Stadt Köln etwa nicht auf mindergenutzte eingeschossige Bestände einwirken, wenn diese wie im Foto gezeigt nur gewerblich genutzt sind.

Der Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss vom gestrigen 7. April sichert die Einführung einer Sozialen Erhaltungssatzung ab und soll in den kommenden 12 Monaten bereits garantieren, dass es nicht im Vorfeld des Erlasses einer Sozialen Erhaltungssatzung zu Veränderungen im potentiellen Gebiet kommt.

Soziale Erhaltungssatzungen in Köln

In Köln gibt es bereits Stadtviertel, die dem Gebot der Sozialen Erhaltungssatzung unterstellt sind:
• Das Severinsviertel für das seit Januar 2020 die Soziale Erhaltungssatzung gilt
• Mülheim Süd-West, hier gilt die Soziale Erhaltungssatzung seit März 2022

Für den Bereich Neustadt Süd-West wurde im Dezember 2021 die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vom Stadtrat beschlossen.